Online-Umschreibung mit Halterwechsel und Kennzeichenübernahme (i-Kfz)
Seit Oktober 2019 ist es in Deutschland gesetzlich möglich, ein Fahrzeug bei Kennzeichenübernahme online auf einen neuen Halter umzuschreiben.
Das Online-Verfahren stellt die vom Bundesministerium für Verkehr und dem Kraftfahrt-Bundesamt auf den Weg gebrachten Initiative zur internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) dar.
Notwendige Voraussetzung sind:
- ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II mit verdeckten Sicherheitscodes
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- bisheriges Kennzeichen wird übernommen
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)
Nach dem sich der Bürger für den Service angemeldet hat, werden die persönlichen Daten aus dem Ausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Nach erfolgreicher Bearbeitung des Antrages erhält der Fahrzeughalter einen Bescheid der Zulassungsstelle sowie die neue Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II.
Ein Besuch in der Zulassungsstelle ist nicht mehr notwendig!