Feldberg

  

Tanne, zwei gekreuzte Schi und drei weiße Scheiben

In den mit Breitband unterversorgten Bereichen der Verbandsgemeinde Feldberg plant, baut und finanziert der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald – mit Glasfaser bis in Ihr Gebäude!

Kommunaler und geförderter Breitbandausbau mit Glasfaser darf nur bei Erfüllung der Vorgaben von EU, Bund und Land durchgeführt werden. Hierbei unterscheidet der Bund als Fördermittelgeber zwischen den sogenannten weißen und grauen Flecken. Als freiwillige Leistung der Kommunen kann der Zweckverband Breitband vorhandenes Marktversagen ausgleichen und Breitbandausbau mit Glasfaser durchführen.
  

Lose und Bauzeiten

Erste Stufe: Glasfaser in den weißen Flecken (unter 30 Mbit/s)

Ein weißer Fleck liegt vor, wenn durch den Markt technisch keine leitungsgebundene Bandbreite von mindestens 30 Mbit/s zur Verfügung gestellt werden kann und kein privater Anbieter einen Ausbau innerhalb von drei Jahren eigenwirtschaftlich leistet. In Zusammenarbeit mit der Gemeinde wurde ein Ausbaukonzept für die weißen Flecken entwickelt und durch die Gremien der Gemeinde und des Zweckverbands Breitband beschlossen. In Folge konnten durch den Zweckverband Breitband Fördermittel zunächst beim Bund sowie nach deren Bewilligung in vorläufiger Höhe die Mittel zur Kofinanzierung beim Land Baden-Württemberg beantragt werden. Mit Zusicherung der Mittel von Bund und Land wurden die erforderlichen Leistungen für den Breitbandausbau in Losen ausgeschrieben. Die mit den Losen zusammenhängende Ausschreibungsart - national oder EU-weit – sind über das Förderprogramm, die EU-Gesetzgebung und das Vergaberecht vorgeschrieben.
 
Upgrade graue Flecken
Über das sogenannte „Upgrade graue Flecken“ können innerhalb der Vorgaben der Fördermittelgeber bei der Erschließung von weißen Flecken trassenanliegende hellgraue Flecken – Versorgung von mehr als 30 Mbit/s und weniger als 100 Mbit/s - voraussichtlich ebenfalls einen Anschluss erhalten. Dies wird individuell geprüft. Bei einer positiven Prüfung des Bundes, wird hierzu bauseitig – wenn der Bauunternehmer vor Ort seine Arbeit aufnimmt – ein Angebot erstellt.
  

Los I Planung und Bau

Das Ausbaukonzept fasst die weißen Flecken in einem Los zusammen. Zunächst erfolgen die Planungs- und Ingenieursleistungen. Nach Abschluss der Planungsleistungen werden die Bauleistungen ausgeschrieben.
 
Planungsleistung: Gutmann GmbH
Bauleistungen: Kabel- und Tiefbau GmbH
  

Karte und Bauzeiten

  

  

Los II Planung und Bau

Das Ausbaukonzept fasst die weißen Flecken in einem Los zusammen. Zunächst erfolgen die Planungs- und Ingenieursleistungen. Nach Abschluss der Planungsleistungen werden die Bauleistungen ausgeschrieben.

Planungsleistung: MRK Media AG
Bauleistungen: Ausschreibung folgt nach Abschluss Planungsleistung.
 

Karte und Bauzeiten

Karte Los II (4,4 MB)
  
  • Bauzeiteplan (folgt)
  • Projektentwicklungsbericht (folgt)

Nächste Stufe: Gigabit-Richtlinie 2.0

Die weißen Flecken müssen nach Fördervorgaben des Bundes vorrangig ausgebaut werden. Am 31.03.2023 hat der Bund die "Gigabit-Richtlinie 2.0" gestartet. Nach Definition des Bundes sind graue Flecken Gebiete, die über ein NGA-Netz verfügen, das derzeit keine Datenrate von zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (grauer Fleck) und soweit innerhalb der nächsten drei Jahre die geplante Telekommunikationsinfrastruktur den Endkunden keine Datenrate von mehr als 500 Mbit/s zuverlässig im Download zur Verfügung stellen kann (Aufgreifschwelle).
Definition und weitere Informationen sind zu finden unter: https://gigabit-projekttraeger.de

 

  

Das können Sie für einen kostenfreien Glasfaserhausanschluss tun!

Schritt für Schritt zum Glasfaser-Hausanschluss

Damit auch Sie einen kostenfreien Glasfaser-Hausanschluss für Ihre unterversorgte und förderfähige Adresse erhalten, benötigen wir Ihre Unterstützung.

Adresse finden
Finden Sie über den Kartenauszug heraus, ob Ihre Adresse in unserem Ausbaugebiet für die weißen Flecken liegt. Oder prüfen Sie Ihre Adresse direkt auf der Seite des Netzbetreibers: www.vodafone.de/gnv.
Grundstücksnutzungsvertrag
Schließen Sie mit dem Zweckverband Breitband einen Grundstücksnutzungsvertrag ab. Dieser erlaubt dem Zweckverband Breitband ein Leerrohr bis in die Innenseite Ihrer Außenmauer – dem Hausübergabepunkt - zu verlegen. Sollten Sie Mieter sein, sprechen Sie zunächst mit Ihrem Vermieter bzw. dem Eigentümer. Derzeit erhalten Sie den Grundstücksnutzungsvertrag des Zweckverbands Breitband bei den zuständigen Bauunternehmen. Wenn es sich bei Ihrem Hausanschluss um einen weißen Fleck oder einen trassenanliegenden grauen Fleck handelt, werden Sie direkt angeschrieben und angesprochen.

Weitere Informationen finden sich in unseren FAQ zum Breitbandausbau.
Ausbau
Der Zweckverband Breitband plant und baut das Glasfasernetz bis zum geförderten Hausübergabepunkt - und für Sie ohne Kosten. Der Grundstücksnutzungsvertrag ist dabei Voraussetzung. Ohne diesen kann kein Anschluss gelegt werden. Für einen nachträglichen Anschluss können Kosten anfallen.
Glasfaserprodukte
Nach Baufertigstellung und Übergabe funktionaler Netzabschnitte an den Netzbetreiber benötigt dieser noch Zeit für die Inbetriebnahme. Sie können sich schon heute über Glasfaserprodukte erkundigen. Informationen erhalten Sie beim Netzbetreiber des Verbandsnetzes: www.vodafone.de/glasfaserpower. Über open acess steht das Netz allen Anbietern offen, wenn diese sich auf das Verbandsnetz aufschalten wollen.