Online-Neuzulassung (i-Kfz)
Seit Oktober 2019 ist es in Deutschland gesetzlich möglich, ein fabrikneues Fahrzeug erstmalig online zuzulassen.
Das Online-Verfahren stellt die vom Bundesministerium für Verkehr und dem Kraftfahrt-Bundesamt auf den Weg gebrachten Initiative zur internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) dar.
Notwendige Voraussetzung sind:
- ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)
Nach der Anmeldung für den Service werden die persönlichen Daten aus dem Ausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Nach erfolgreicher Bearbeitung des Antrages erhält der Fahrzeughalter einen Bescheid der Zulassungsstelle sowie die neue Zulassungsbescheinigung Teil I, Zulassungsbescheinigung Teil II Plakettenträger für die Stempelplaketten sowie der für die Hauptuntersuchung (HU), die vom Fahrzeughalter auf dem Kennzeichen angebracht werden müssen.
Ein Besuch in der Zulassungsstelle ist nicht mehr notwendig!