Hasenpest (Tularämie)
Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald wurden im Juli 2025 in Sölden und im Dezember 2025 in Hartheim am Rhein jeweils bei einem einem Feldhasen die sogenannte Hasenpest (Tularämie) nachgewiesen. Bereits in den vergangenen Jahren wurde der Erreger mit Schwerpunkt im Kaiserstuhl immer wieder bei Feldhasen festgestellt. Der Nachweis des Erregers Franciscella tularensis bei Tieren ist an die zuständige Veterinärbehörde und bei Erkrankungsfällen beim Menschen an die zuständige untere Gesundheitsbehörde gemäß Infektionsschutzgesetz (§7 IfSG) zu melden.
Die Tularämie ist eine Infektion von Hasenartigen und Nagetieren mit dem Bakterium Francisella tularensis. Sie kommt vor allem bei Feldhasen vor und stellt eine Zoonose dar, d.h. sie ist auf den Menschen übertragbar und kann teils schwerwiegende Erkrankungssymptome hervorrufen.
Stand: 02.12.2025
Klinisches Bild
Das klinische Bild der Tularämie ist unspezifisch. Neben grippeähnlichen Symptomen (v. a. Fieber, Lymphknotenschwellungen, Schüttelfrost, Unwohlsein sowie Kopf- und Gliederschmerzen) kann das klinische Bild sehr vielfältig sein: Lymphknotenschwellungen nahe der Eintrittspforte (Haut, Rachen, Augen), Magen-Darm-Beschwerden oder ein Befall der Lunge mit möglicherweise schweren Komplikationen.
Wenn dem Landratsamt Fälle von Tularämie bei Wildtieren oder Erkrankungen beim Menschen gemeldet werden, so werden das Veterinäramt und das Gesundheitsamt über den Infektionsort und den möglichen Übertragungsweg informiert und es werden weitere behördliche Maßnahmen ergriffen.
Verhaltensmaßregeln, um einer Infektion beim Menschen vorzubeugen
- In freier Natur gefundene verendete Feldhasen oder Wildkaninchen sollten keinesfalls berührt werden.
- Ein direkter Kontakt mit Ausscheidungen, Blut und Organen von Wildtieren muss vermieden werden.
- Wer ein totes Tier findet, sollte stets den jeweiligen Jagdrevierbesitzer oder die Polizei informieren.
- Jäger sollten beim Umgang mit erlegten Feldhasen oder Wildkaninchen Mundschutz und Einmalhandschuhe tragen und sich nach der Arbeit die Hände gründlich reinigen und desinfizieren.
- Das Wildbret von erkrankten Tieren darf weder für den Eigenverzehr verwendet noch als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden.
- Tierkörper sollten für den Nachweis des Erregers im Untersuchungsamt zur Verfügung gestellt, ansonsten aber fachgerecht über eine Verwahrstelle entsorgt werden.
Weitere Informationen
- Steckbrief Tularämie (Friedrich-Löffler-Institut, FLI)
- Ratgeber Tularämie (Robert-Koch-Institut, RKI)
- Die Hasenpest in B-W (CVUA Stuttgart)
