Landschaftspflegegeld

Förderprogramm des Landkreises

Das Landschaftspflegegeld einschließlich Beweidungszuschlag ist eine Besonderheit des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald und zahlreicher Gemeinden im Landkreis, die mit ihrer Förderung Grünlandbetriebe und Weidegemeinschaften beim Erhalt der gerade auch für den Tourismus wichtigen Kulturlandschaft unterstützen. Der Landkreis und die 28 teilnehmenden Gemeinden stellen hierfür ein Fördervolumen von 560.000 Euro pro Jahr bereit. Gefördert wird die Bewirtschaftung von Grünland-, Ackerfutter- und Weidefläche im Fördergebiet innerhalb des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald, das der Gebietskulisse der sogenannten "Ausgleichszulage Landwirtschaft" entspricht. Die Gebietsabgrenzung entspricht der Abgrenzung der Ausgleichszulage Baden-Württemberg (AZL) nach dem Gebietsverzeichnis vom 13. Mai 2019, soweit die betreffende Fläche in der Vorbergzone oder im Berggebiet des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald liegt.

Einen Antrag können landwirtschaftliche Betriebe und Weidegemeinschaften stellen, die mindestens 1 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche bewirtschaften. Der Stichtag für alle Betriebs- und Flächenangaben ist der 15. Mai 2024, der auch für später erfolgte Hofübergaben gilt. Mit schriftlicher Zustimmung des Hofübergebers kann auch der aktuelle Bewirtschafter den Antrag stellen. Abgabefrist für Anträge auf Landschaftspflegegeld 2025 ist der 8. Juli 2025. Das Verfahren richtet sich nach den De-minimis-Vorschriften der Europäischen Union für öffentliche Beihilfen im Agrarbereich. Nach diesen Vorschriften gilt für die Empfänger aktuell eine Höchstgrenze von 50.000 Euro für die in den letzten drei Jahren erhaltenen De-minimis-Beihilfen.

Rechtliche Grundlage für das Landschaftspflegegeld ist die Richtlinie Landschaftspflegegeld:

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Landschaftspflegegeld

Dr. Ralf Binder
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