Wo kann ich den Bearbeitungsstand meines Führerscheinantrags einsehen?
Ich möchte einen persönlichen Termin vereinbaren, wo muss ich mich hinwenden?
Eine persönliche Terminvergabe bei der Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald ist grundsätzlich nicht möglich. Bitte richten Sie Ihr Anliegen per E-Mail an fahrerlaubnisse@lkbh.de.
Wie kann ich falsche Angaben in meinem Führerscheinantrag korrigieren?
Senden Sie notwendige Korrekturen an fahrerlaubnisse@lkbh.de. Geben Sie in der E-Mail an, welche Angaben fehlerhaft sind und wie die korrekten Angaben lauten. Die erforderliche Änderung wird anschließend durch den zuständigen Sachbearbeiter vorgenommen.
Wie kann ich den Prüfort für meine praktische Führerscheinprüfung ändern lassen?
Wenn Sie den Prüfort für Ihre praktische Führerscheinprüfung ändern möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an fahrerlaubnisse@lkbh.de unter Angabe des gewünschten Prüforts. Die Änderung wird anschließend durch den zuständigen Sachbearbeiter vorgenommen. Für die Änderung des Prüforts wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben.
Prüfortswechsel außerhalb des Landkreises:
Das Ablegen der Führerscheinprüfung außerhalb des für Sie zuständigen Landkreises ist ausschließlich aus schulischen oder beruflichen Gründen möglich. Für einen solchen Antrag ist eine E-Mail an fahrerlaubnisse@lkbh.de zu senden. Der entsprechende schulische oder berufliche Grund ist durch einen geeigneten schriftlichen Nachweis zu belegen.
Die Frist für die Theorieprüfung ist abgelaufen. Wie ist das weitere Vorgehen?
Ich möchte meinen Führerschein im Rathaus meiner Wohnortgemeinde abholen.
Senden Sie bitte eine E-Mail an fahrerlaubnisse@lkbh.de unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort mit der entsprechenden Bitte. Der Führerschein wird anschließend an die für Sie zuständige Wohnortgemeinde übersandt. Sobald der Führerschein dort zur Abholung bereitliegt, erhalten Sie eine entsprechende Abholbenachrichtigung.
Ich bin umgezogen, was muss ich nun machen?
Wohnsitzwechsel innerhalb Deutschlands:
Sollten Sie Ihren Wohnsitz während der Führerscheinantragsstellung innerhalb Deutschlands ändern, senden Sie bitte eine E-Mail an fahrerlaubnisse@lkbh.de unter Angabe Ihrer neuen Wohnanschrift sowie der dort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Die Antragsunterlagen werden anschließend an die nun zuständige Fahrerlaubnisbehörde weiteregeleitet, damit das Antragsverfahren dort fortgeführt werden kann.
Wohnsitzwechsel ins Ausland:
Sofern Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ist ebenfalls eine E-Mail an fahrerlaubnisse@lkbh.de zu senden. Laufende Antragsverfahren werden daraufhin geschlossen. Für Informationen zum weiteren Verlauf wenden Sie sich bitte an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde im jeweiligen Ausland.
Ich möchte meine Fahrschule wechseln, wie ist das weitere Vorgehen?
Bei einem Wechsel der Fahrschule ist vom Antragsteller eine entsprechende E-Mail an fahrerlaubnisse@lkbh.de zu senden. Bitte teilen Sie in der E-Mail Ihr Anliegen mit und geben dabei die vollständigen Daten der neuen Fahrschule an, insbesondere:
- Name der Fahrschule
- Anschrift der Fahrschule
Für die Bearbeitung des Fahrschulwechsels wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 Euro erhoben.
Ich hätte gerne einen "vorläufigen Führerschein".
Wie bekomme ich meinen Führerschein ausgehändigt?
Die Art der Aushändigung bzw. des Versands hängt vom jeweiligen Verfahren ab.
Nach der praktischen Führerscheinprüfung
Nach bestandener praktischer Führerscheinprüfung erhalten Sie den Führerschein in der Regel direkt vom Prüfer des TÜV Süd.
Doppelklassen oder bei der Umschreibung eines Führerscheins aus einem Nicht-EU-Staat
Bei Doppelklassen oder bei der Umschreibung eines Führerscheins aus einem Nicht-EU-Staat ist eine direkte Aushändigung durch den Prüfer nicht möglich. Der Führerschein wird in diesen Fällen an das Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde übersandt. Sie erhalten eine Benachrichtigung, sobald der Führerschein zur Abholung bereitliegt.
Bitte prüfen Sie zunächst, ob Sie bereits eine Abholbenachrichtigung erhalten haben. Sollten Sie keine Benachrichtigung erhalten oder weitere Fragen haben, wenden Sie sich per E-Mail an fahrerlaubnisse@lkbh.de.
Umtausch, einer Ersatzausstellung oder einer Änderung von Auflagen
Bei einem Umtausch, einer Ersatzausstellung oder einer Änderung von Auflagen (z. B. Austragung der Sehhilfe) wird der Führerschein im Rahmen direkt an Ihre Wohnadresse versandt.
Erweiterung um die Schlüsselzahlen B 96/196
Die Schlüsselzahl B 96 / B 196 ist eine Erweiterung der bestehenden Führerscheinklasse B. Für die Eintragung der Schlüsselzahlen B96/196 bedarf es der Vorlage folgender Nachweise:
- Förmlicher Antrag
- Biometrisches Lichtbild
- Kopie Identitätsnachweis bei ausländischen Bürgern (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltserlaubnis, Duldungsbescheinigung, Aufenthaltsgestattung)
- Kopie aktuelles Führerscheindokument (Vorder- und Rückseite)
- Bestätigung der Fahrschule über die notwendige Schulung inkl. der vorgeschriebenen Stunden (kann nachgereicht werden)
Ich benötige eine Karteikartenabschrift.
Karteikartenabschriften können online im Serviceportal Baden-Württemberg beantragt werden: Karteikartenabschrift beantragen.
Benötigte Unterlagen:
- Angaben zum Führerscheininhaber: Name, Vorname, Geburtsdatum, Angaben zur aktuellen Wohnanschrift und Angaben zum Wohnort, an dem der Papierführerschein ausgestellt worden ist.
- Angaben zum Papierführerschein: Führerscheinnummer und Ausstellungsdatum
- Kopie vom Führerschein oder von einem Ausweisdokument
- Angaben zur aktuellen Fahrerlaubnisbehörde: Name und Anschrift
Sofern keine Online-Beantragung möglich ist, kann der Antrag auch per E-Mail an fahrerlaubnisse@lkbh.de gestellt werden. Hierbei ist zur Identifizierung eine Kopie des Personalausweises als Anlage beizufügen.