Betreuungsbehörde

   

  

Unsere Aufgaben

  • Information und Beratung über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen
  • Einzelfallbezogene Aufklärung, Information und Beratung über Vollmachten und Betreuungsverfügungen sowie Unterstützung bei ihrer Erstellung und Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen
  • Informations- und Beratungspflichten gegenüber Betreuern und Bevollmächtigten
  • Beratungsangebot für betroffene Personen, die Vermittlung betreuungsvermeidender Hilfen und erweiterte Unterstützung
  • Registrierung und Überwachung der Mitteilungs- und Nachweispflichten von beruflichen Betreuern
  • Unterstützung der Betreuungsgerichte nach dem BtOG
  • Zusammenarbeit mit Sozialleistungsträgern
  • Beratung von Geheimnisträgern
  • Netzwerkarbeit
     

Betreuungsbehörde im Landratsamt