Förderung
Neue E-Auto-Förderung 2026
Im Januar 2026 wurde ein neues Förderprogramm für Elektroautos durch das Bundesumweltministerium bekanntgegeben.
Gefördert wird der Kauf von vollelektrischen oder Plug-In-Hybriden Neuwagen mit bis zu 6.000 Euro. Dabei ist die maximale Fördersumme sozialgerecht gestaffelt. Haushalte mit geringerem Einkommen erhalten mehr Förderung als Haushalte mit hohen Einkommen. Pro Kind erhöht sich die Förderung um 500 Euro, auf maximal 1000 Euro. Die genaue Staffelung kann der angehängten Grafik entnommen werden.
Die Förderung gilt für alle Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden. Die Beantragung ist voraussichtlich ab Mai online über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) möglich. Sie richtet sich gezielt an Privatpersonen, die das Fahrzeug im Alltag bewegen wollen und schreibt daher eine Mindesthaltedauer des Fahrzeugs von 3 Jahren vor. Weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier:
Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern
Das Verkehrsministerium fördert Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäuser mit 500 Mio. Euro. Die Förderung richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften, KMUs, Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung und Wohnungsbaugesellschaften.
Förderbedingungen sind, dass mindestens 20 % der Stellplätze am Mehrparteienhaus vorverkabelt werden und mindestens 6 Stellplätze elektrifiziert werden. Dann ist eine Förderung von 1.300 Euro pro Vorverkabelung, 1.500 Euro mit Wallbox und 2.000 Euro bei bidirektionaler Lademöglichkeit möglich. Eine Antragstellung ist vom 15. April bis 10. November möglich.
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Was ist die THG-Quote und was hat es damit auf sich?
Im Verkehrssektor müssen Mineralölunternehmen eine Quote für CO2-Einsparungen erfüllen. Diese Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) können E-Auto-Besitzer durch ihr Fahrzeug an quotenpflichtige Unternehmen verkaufen. Über Zwischenhändler (zum Beispiel Energieversorger) werden die Quoten gebündelt. Sie können ca. 350 Euro pro Jahr zusätzlich „verdienen“.
Was kostet das Fahren mit einem E-Auto im Vergleich zum Benzin-Fahrzeug?
Die Anschaffungskosten eines E-Autos liegen meist über denen eines Verbrennerfahrzeugs. Die Verbrauchskosten hingegen sind in der Regel günstiger als die von Verbrennerfahrzeugen. Die Kosten sind allerdings stark abhängig vom Verbrauch des Autos und ob überwiegend zuhause oder an öffentlichen Ladesäulen geladen wird. Am günstigsten ist das Laden mit eigenem Solarstrom.
Lohnt sich der Umstieg auf ein E-Auto?
Aufgrund der geringeren Betriebskosten von E-Fahrzeugen sowie der aktuellen Fördermöglichkeiten und steuerlichen Vorteile, kann sich ein Umstieg auf die Elektromobilität lohnen. Allerdings sollten die Umstände individuell betrachtet werden. Besitzt man ein Eigenheim, an dem eine Wallbox installiert werden kann; besteht die Möglichkeit am Arbeitsplatz zu laden; oder ist man angewiesen auf öffentliche Ladeinfrastruktur? Diese Faktoren sollten vor der Anschaffung eines E-Autos berücksichtigt werden.
- Strom ist erheblich günstiger als herkömmliche Kraftstoffe, wie Benzin oder Diesel, die zukünftig weiter im Preis steigen werden. Besonders kommt dieser Vorteil zur Geltung, wenn man das E-Auto möglichst oft zuhause lädt.
- Bis zum Jahr 2030 sind rein batterieelektrische Fahrzeuge von der KFZ-Steuer befreit.
- Wer ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug als Dienstwagen nutzt, muss auf diesen geldwerten Vorteil nur 0,25% des Brutto-Listenpreises, anstatt der üblichen 1%, steuerlich geltend machen. Bei Plug-In-Hybriden reduziert sich der Prozentsatz auf 0,5%.
- Wer als Arbeitnehmer sein E-Auto am Arbeitsplatz lädt, kann ebenfalls mit Steuervorteilen rechnen.
- E-Autos haben nachweislich niedrigere Wartungs- und Reparaturkosten.