Landkreis setzt sich für bessere Finanzierung der Suchthilfe ein
Sitzung des Sozial- und Krankenhausausschusses am 13. Oktober 2026
Im Fokus: Ambulante Suchthilfe im Landkreis
Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald wird sich beim Land Baden-Württemberg für eine bessere Finanzausstattung der ambulanten Suchthilfe einsetzen. Der Sozial- und Krankenhausausschuss des Landkreises hat nach einer intensiven Debatte einem entsprechenden Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung zugestimmt.
Für die Träger stellt der Landkreis in den Jahren 2027 bis 2029 weiterhin jährlich insgesamt rund 950.000 Euro bereit. Einen entsprechenden Beschluss hatte der Kreistag bereits im Juli im Rahmen der Haushaltskonsolidierung getroffen. Damit werden die Zuschüsse auf dem Niveau von 2026 fortgeschrieben und nicht – wie andere freiwillige Leistungen – um zehn Prozent reduziert. Trotzdem ist die finanzielle Situation der Träger schwierig. Kostensteigerungen bei Personal, Mieten und Sachausgaben können nicht voll ausgeglichen werden. Die Träger haben deshalb ab 2027 Einschränkungen bei Personal, Standorten, Präventionsangeboten und Beratungsleistungen angekündigt.
Für das kommende Jahr soll die Suchthilfe zunächst mit einem verlässlichen Kernangebot fortgeführt werden. Gleichzeitig wird der Landkreis in Gesprächen mit den betroffenen Trägern ein tragfähiges Konzept für die Zukunft entwickeln. Ziel ist es, die vorhandenen Mittel bestmöglich einzusetzen und weiterhin ein gewisses Maß an wohnortnaher Versorgung im Hochschwarzwald sowie im Osten und Westen des Landkreises zu gewährleisten. Denkbar sind dabei unter anderem stärkere Kooperationen, die gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten und eine Schwerpunktsetzung bei den spezifischen Angeboten. Bereits unmittelbar nach der Sitzung konnte die Kreisverwaltung in den direkten Dialog mit Vertretern der Suchthilfeträger treten.
Der Ausschuss hat der Verwaltung zugleich den klaren Auftrag erteilt, gemeinsam mit den Trägern gegenüber dem Land Baden-Württemberg auf die Situation aufmerksam zu machen und eine bedarfsgerechte, auskömmliche Finanzierung nicht nur der ambulanten Suchthilfe einzufordern. Auch weitere Kostenträger wie Kranken- und Rentenversicherungen sollen stärker in den Blick genommen werden. Hintergrund der Haushaltskonsolidierung im Landkreis ist eine deutliche Unterfinanzierung von staatlichen Aufgaben durch das Land Baden-Württemberg. Politisches Ziel des Landkreises bleibt es, die ambulante Suchthilfe langfristig wieder auszubauen, sobald die finanzielle Situation dies ermöglicht.
Außerdem wurde besprochen
Neben der Ambulanten Suchthilfe im Landkreis befasste sich der Ausschuss mit der Arbeit der kommunalen Behindertenbeauftragten im Kreis zur Präsentation des Jahresberichtes) und der Unterstützung des Landkreises für niedrigschwellige Beratungs- und Hilfsangebote externer Träger etwa durch Frauenhorizonte, der Rosa Hilfe oder des AKL Freiburg. Darüber hinaus beschloss der Ausschuss, die Angebote MAKS und ANKER für Kinder und Jugendliche mit sucht- oder psychisch erkrankten Eltern zukünftig konzeptionell und finanziell zusammenführen.