Ab dem 15. April heißt es schnell sein: Anträge auf Bundesförderung von Ladeinfrastruktur für Mehrfamilienhäuser und Unternehmen können gestellt werden
Vergabe erfolgt nach dem „Windhundprinzip“
Ab dem 15.04.2026 ist die Beantragung der Förderung von Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern möglich. Sie funktioniert für Wohnungseigentümergemeinschaften, sowie kleine und mittlere Unternehmen nach dem Windhundprinzip.
Bei der Förderung ist zu empfehlen, im Mehrparteienhaus strukturiert und gemeinsam vorzugehen, um Einzelnachrüstungen zu vermeiden und eine eventuell notwendige Ertüchtigung des Netzanschlusses gemeinsam zu finanzieren.
Vorgabe ist, dass die Ladeinfrastruktur mit 100 % Ökostrom versorgt wird. Der Nachweis ist über den Stromvertrag möglich.