Für Ärzte
- Liste der aktuell meldepflichtigen Krankheiten (§ 6 IfSG)
- Meldeformular (§6 IfSG) (216 KB)
- Meldeformular HUS (174 KB)
- DEMIS-Meldeportal
Allgemeine Rücksendeadresse:
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Gesundheitsamt, Infektionsschutz
Sautierstraße 30
79104 Freiburg im Breisgau
Für Labore
Für Schulen, Kitas und Eltern
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt im §34 die Meldepflicht für Infektionskrankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen, sowie die damit verbundenen gesundheitlichen Anforderungen. Erhält die Leitung der Einrichtung Kenntnis über den Verdacht oder die Erkrankung an einer meldepflichtigen Infektionskrankheit, bei einem betreuten Kind oder dem Personal, hat diese unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und personenbezogene Angaben zu machen.
Für Gemeinschaftseinrichtungen in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden wie Schulen, Kindertagesstätten oder Heime besteht eine Benachrichtigungspflicht für folgende Krankheiten:
- Liste der aktuell meldepflichtigen Erregernachweise (§ 34 IfSG)
- Meldeformular einzelne Erkrankung (1,2 MB) (§6 IfSG)
- Meldeformular mehrere Erkrankungen (249 KB) (Ausbruch)
- Wiederzulassung für den Besuch der Einrichtung (187 KB) (Krankheiten und Zeiträume)
- Merkblatt Bindehautentzündung (Konjunktivitis) (128 KB)
Meldung über Cryptshare
Falls noch keine DEMIS-Anbindung besteht, können Sie uns die Meldeformulare über den sicheren Transferdienst Cryptshare an die Adresse ifsg@lkbh.de übermitteln.
Bitte denken Sie daran, dass ein von Ihnen erstelltes Passwort in einer separaten Mail (vorzugsweise mit demselben Betreff) an die Adresse ifsg@lkbh.de versendet werden muss.
DEMIS-Meldeportal
(Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz)
Gemäß § 14 Abs. 8 IfSG haben alle Meldungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1/1a IfSG, § 6 Abs. 2 IfSG oder § 7 Abs. 1 Satz 1, §7 Abs.3 Satz 1 IfSG elektronisch über DEMIS zu erfolgen.
