Hasenpest (Tularämie)

Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald wurden in Hartheim am Rhein im Dezember 2025 und aktuell im April 2026 jeweils bei einem einem Feldhasen die sogenannte Hasenpest (Tularämie) nachgewiesen. Bereits in den vergangenen Jahren wurde der Erreger mit Schwerpunkt im Kaiserstuhl immer wieder bei Feldhasen festgestellt. Der Nachweis des Erregers Franciscella tularensis bei Tieren ist an die zuständige Veterinärbehörde und bei Erkrankungsfällen beim Menschen an die zuständige untere Gesundheitsbehörde gemäß Infektionsschutzgesetz (§7 IfSG) zu melden.

Die Tularämie ist eine Infektion von Hasenartigen und Nagetieren mit dem Bakterium Francisella tularensis. Sie kommt vor allem bei Feldhasen vor und stellt eine Zoonose dar, d.h. sie ist auf den Menschen übertragbar und kann teils schwerwiegende Erkrankungssymptome hervorrufen.

Stand: 30.04.2026
      

Klinisches Bild

Das klinische Bild der Tularämie ist unspezifisch. Neben grippeähnlichen Symptomen (v. a. Fieber, Lymphknotenschwellungen, Schüttelfrost, Unwohlsein sowie Kopf- und Gliederschmerzen) kann das klinische Bild sehr vielfältig sein: Lymphknotenschwellungen nahe der Eintrittspforte (Haut, Rachen, Augen), Magen-Darm-Beschwerden oder ein Befall der Lunge mit möglicherweise schweren Komplikationen.

Wenn dem Landratsamt Fälle von Tularämie bei Wildtieren oder Erkrankungen beim Menschen gemeldet werden, so werden das Veterinäramt und das Gesundheitsamt über den Infektionsort und den möglichen Übertragungsweg informiert und es werden weitere behördliche Maßnahmen ergriffen.
    

Verhaltensmaßregeln, um einer Infektion beim Menschen vorzubeugen

  • In freier Natur gefundene verendete Feldhasen oder Wildkaninchen sollten keinesfalls berührt werden.
  • Ein direkter Kontakt mit Ausscheidungen, Blut und Organen von Wildtieren muss vermieden werden.
  • Wer ein totes Tier findet, sollte stets den jeweiligen Jagdrevierbesitzer oder die Polizei informieren.
       

Besondere Schutzmaßnahmen für Jäger

  • beim Versorgen von Wild Einmalhandschuhe und staubdichte Atemmaske, ggf. eine Schutzbrille tragen
  • Personen mit Hautverletzungen sollten keine Tiere ausweiden (Erregereintritt!)
  • Wildbret von gesund erscheinenden Hasentieren vor dem Verzehr stets ausreichend erhitzen
  • Hunde von Tierkadavern fern halten, kein rohes Wild zum Verzehr anbieten und Zeckenprophylaxe anwenden
  • Fallwild und verdächtiges Wild ans Untersuchungsamt bringen (Untersuchungen von Wildtieren werden im Rahmen des Wildtiermonitorings kostenfrei durchgeführt)
  • Untersuchungsantrag Diagnostik (350 KB) (Formular, CVUA)
       

Weitere Informationen