Hygienische Überwachung von Einrichtungen
Das Gesundheitsamt ist für die hygienische Überwachung in medizinischen Einrichtungen (z.B. Arztpraxen, Krankenhäuser, ambulant operierenden Einrichtungen), sowie in Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Kindergärten, Schulen, Flüchtlingsunterkünften), Pflegeeinrichtungen und entsprechenden Gewerbebetrieben (z.B. Friseur, Tätowierer, Fußpflege) zuständig.
Die Überwachung beinhaltet:
- die Beratung dieser Einrichtungen bei hygienischen Fragestellungen (z.B. Hygieneplan, Umgang bei Infektionen oder Bauhygiene), bei Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Fragestellungen zum Trinkwasser oder Badebeckenwasser
- die Bearbeitung von Beschwerden
- Durchführung von regel- oder anlassbezogenen Begehungen und als Fachbehörde die Zusammenarbeit mit weiteren Behörden wie z.B. dem Baurechtsamt, Umweltamt oder dem KVJS
Multiresistente Erreger (MRE-Netzwerk)
Jährlich erkranken in Deutschland 400.000-600.000 Menschen an Krankenhausinfektionen, also Infektionen, die sie im Krankenhaus erworben haben. Ca. 10.000-20.000 Menschen sterben daran. Ein Drittel davon wäre laut Experten durch die konsequente Umsetzung von Hygienemaßnahmen vermeidbar. Viele Infektionen davon sind durch multiresistente Erreger bedingt. Dazu zählen beispielsweise Methicillin-resistente Staphylococcus aureus-Stämme (MRSA) Vancomycin-resistente Enterokokken (VRE) oder zunehmend multiresistente gramnegative Erreger (MRGN) wie ESBL-Bildner oder Carbapenemasen produzierende Bakterien. Diese Erreger sind gegenüber einer Vielzahl von im medizinischen Alltag gebräuchlichen Antibiotika resistent. Das Problem der multiresistenten Erreger kann nur im regional abgestimmten Handeln zwischen stationären und ambulanten medizinischen Einrichtungen sowie Pflegeeinrichtungen wirksam angegangen werden, da es hier viele Schnittstellen gibt. Deshalb hat die Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) im Jahr 2006 die Bildung von regionalen Netzwerken angeregt. In Deutschland entstanden unter Moderation des öffentlichen Gesundheitsdienstes über 100 regionale Netzwerke. Das MRE-Netzwerk Baden-Württemberg zeichnet sich durch eine landesweite Koordination der Netzwerkarbeit durch das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg aus. Alle 2-3 Jahre gibt es außerdem – vom Robert Koch-Institut koordiniert – ein bundesweites Treffen der Netzwerkkoordinatoren. Das MRE-Netzwerk des Gesundheitsamts Breisgau-Hochschwarzwald besteht seit 2011.
Merkblätter (werden derzeit aktualisiert)
In den hinterlegten Merkblättern finden Sie erste Informationen über z.B. bauliche Ausstattung oder allgemeine Vorgaben für verschiedene Einrichtungsformen. Gerne dürfen Sie sich bei offenen Fragen an die unten aufgeführten Kontakte wenden:
- Ausstattung von Arztpraxen
- Geburtshaus
- Gemeinschaftsunterkunft
- Kindertagessstätten und Hygieneleitfaden
- Praxisräume Heilpraktiker
- Schwimm- und Badewasser
- Waldkindergarten
- Musterhygieneplan für Schulen
Kontakt
Medizinische Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Kitas, Schulen:
hygiene@lkbh.de
0761-2187-3255
Friseure, Tätowierer, Fußpflege:
wasserhygiene@lkbh.de
0761-2187-3266