Ganztagsbetreuung an Grundschulen: Der Landkreis sucht Betriebsträger für die SBBZ in Heitersheim und Titisee-Neustadt

Potentielle Anbieter werden um eine Interessensbekundung gebeten

Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald sucht Betriebsträger für die Betreuung von Grundschulkindern. Die Übernahme soll nach Möglichkeit ab dem Schuljahr 2026/2027 erfolgen, gegebenenfalls auch erst ab dem Schuljahr 2027/2028. Grundlage ist das Ganztagsförderungsgesetz. Die Betreuung ist an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) Malteserschule in Heitersheim und Hochfirstschule in Titisee-Neustadt vorgesehen, jeweils mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Die beiden Schulen befinden sich in Trägerschaft des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald. Idealerweise soll die Betreuung sowohl an Schultagen als auch in den Schulferien stattfinden oder es werden nach Absprache individuelle Lösungen gefunden.
   

Rahmenbedingungen

  • Der Rechtsanspruch umfasst acht Zeitstunden an allen fünf Schultagen (Montag bis Freitag) in der Woche. Es gilt die Betreuungslücke nach den Schulzeiten zu schließen, so dass die tatsächliche Betreuungszeit durch den potentiellen Betriebsträger separat und angepasst auf die jeweilige Schule zu vereinbaren ist.
  • Der Rechtsanspruch gilt auch für die Zeit der Schulferien. Das Landesrecht kann eine Schließzeit der Einrichtung im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien regeln.
  • Der Rechtsanspruch tritt von der ersten Klasse aufwachsend in Kraft. Im Endausbau zum Schuljahr 2029/2030 umfasst er alle Kinder der Klassen 1 bis 4.
        

Kontakt

Potentielle Träger werden hiermit aufgefordert, ihr Interesse an der Übernahme der Trägerschaft in Form einer schriftlichen Kurzmitteilung bis 27.02.2026 an den Fachbereich Schulen und Bildung, Frau Schmidt, Berliner Allee 1, 79114 Freiburg im Breisgau oder per Mail an schulen@lkbh.de einzureichen.