Änderung der Halterdaten
Beschreibung
Sie sind innerhalb des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald umgezogen und müssen Ihre Adresse ändern lassen oder Ihr Familienname hat sich geändert.
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Tei II (Fahrzeugbrief)
- Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) entfällt, falls nur die Anschrift innerhalb des Zulassungsbezirks geändert wird und wenn bereits neue Fahrzeugpapiere (ZB I + ZB II) ausgestellt wurden.
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO, ggf. gültige Sicherheitsprüfung
- aktuell gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
- ggf. Heiratsurkunde, sofern Ihr Personalausweis/Reisepass noch nicht geändert ist
- bei Bevollmächtigung durch den Fahrzeughalter: schriftliche Vollmacht und eine Kopie des Personalausweises/Reisepass sowohl des Vollmachtgebers (Halters) als auch der bevollmächtigten Person
- bei Firmen: Gewerbeummeldung sowie ggf. Handelsregisterauszug, Vollmacht und Ausweiskopie der/des Unterschriftsberechtigten, z. B. des Geschäftsführers
Wichtige Informationen
Die Ummeldung bzw. Umschreibung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich nach Änderung der persönlichen Daten erforderlich.
Bitte beachten Sie die besonderen Hinweise für Zulassungen auf Minderjährige, Firmen oder Vereine und Zulassungen mit Steuervergünstigungen.
| Rechtsgrundlage | § 15 FZV |
| Kosten | ab 23,60 Euro |
| Online | Terminreservierung |
