Import eines Neufahrzeugs aus einem EU-Land

Beschreibung

Ein Neufahrzeug soll aus einem EU-Land eingeführt werden.

Benötigte Unterlagen

  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung / COC-Papier
  • ggf. ausländisches Fahrzeugdokument
  • Kaufvertrag oder Rechnung mit Vermerk Neufahrzeug
  • Umsatzsteuererklärung*
  • elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB)
  • aktuell gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • bei Bevollmächtigung durch den Fahrzeughalter: schriftliche Vollmacht und eine Kopie des Personalausweises/Reisepass sowohl des Vollmachtgebers (Halters) als auch der bevollmächtigten Person
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug sowie Vollmacht und Ausweiskopie des/der Unterschriftsberechtigten, z. B. Geschäftsführer
  • Identifizierung des Fahrzeuges durch eine Zulassungsbehörde (§ 14 Abs. 8 FZV) oder durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (technische Prüfstelle).
  • SEPA-Mandat Einzug Kfz-Steuer (803 KB)
       

Wichtige Informationen

* Ist das Fahrzeug nicht älter als sechs Monate oder hat es nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt, müssen Sie bei der Zulassung eine Erklärung für Umsatzsteuerzwecke abgeben. Diese wird durch uns an das zuständige Finanzamt zur Festsetzung der Umsatzsteuer weitergegeben.

Für Fahrzeuge aus dem Ausland existieren völlig unterschiedliche Bedingungen und Unterlagen. Wir empfehlen daher zunächst die telefonische Kontaktaufnahme mit der Kfz-Zulassungsstelle unter der Telefonnummer 0761 2187-6333.

Rechtsgrundlage § 6 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Kosten ab 50,00 Euro
Online Terminreservierung