Japankäfer (Popillia japonica)

Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung des Japankäfers

   

Der Japankäfer ist in Freiburg angekommen

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Im Juli 2025 wurden in Freiburg in der Nähe des Güterbahnhofs mehrere Japankäfer (Popillia japonica Newman) gefunden. Der Japankäfer gilt als besonders gefährlicher Schädling, welcher erhebliche Schäden an Pflanzen und in der Landwirtschaft anrichtet.

Der Japankäfer wurde daher von der EU als sogenannter prioritärer Unionsquarantäneschädling eingestuft, dessen Ansiedlung und Ausbreitung unbedingt verhindert oder eingedämmt werden muss.  Um die Ausbreitung zu verhindern werden mit der Allgemeinverfügung verschiedene Maßnahmen ergriffen. Es wurden sogenannte Befalls- und Pufferzonen eingerichtet, welche engmaschig überwacht werden.

   

Wichtige Hinweise

Warum ist der Japankäfer ein Problem?

Die Larven des Japankäfers schädigen vor allem Wiesen und Rasenflächen durch Wurzelfraß. Die erwachsenen Käfer fressen an Blättern, Blüten und Früchten von über 400 verschiedenen Pflanzenarten, darunter Zier-, Obst- und Kulturpflanzen. An den Pflanzen bleiben oft nur die Gerippe der Blätter zurück. Betroffen sind unter anderem Beeren, Obstbäume, Weinreben oder Mais, aber auch Rosen und Bäume wie Ahorn, Buche oder Eiche. Durch den Fraß werden die Pflanzen stark geschwächt oder sterben ab.

Eine Gefahr für Menschen und Tiere besteht nicht.

Steckbrief des Schädlings

Japankäfer sind mit einer Länge von 0,8 bis 1,1 cm etwas kleiner als eine 1-Cent Münze.

Erkennungsmerkmale

  1. grün schimmernder Kopf und Halsschild
  2. braune Flügeldecken
  3. fünf weiße Haarbüschel an jeder Hinterleibsseite und zwei weiße Haarbüschel am Ende des Hinterleibs
Rückansicht eines Japankäfers (Popillia japonica)

Bild: Wikimedia Commons

  

Der Japankäfer im Vergleich in Größe und Aussehen.

Welche Schutzmaßnahmen muss ich beachten?

Ab dem 01.08.2025 gelten folgende Schutzvorschriften in der Befalls- und Pufferzone im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und der Stadt Freiburg:
   

Befallszone (roter Bereich)

  • Pflanzen mit Wurzeln dürfen die Befallszone nur unter strengen Auflagen verlassen, beispielsweise mit amtlichem Nachweis, dass die Pflanzen frei von einem Japankäfer-Befall sind.
  • Vom 1. Juni bis 30. September ist das Bewässern von Rasen- und Grünflächen in der Befallszone verboten.
  • Geräte und Fahrzeuge, die zur Bodenbearbeitung oder für Arbeiten mit Erde in der Befallszone eingesetzt wurden, müssen vor dem Verlassen der Zone gereinigt werden. Es darf kein Risiko für die Verschleppung von Erde bestehen.
  • Der Abtransport der obersten 30 Zentimeter Bodenoberfläche aus der Befallszone heraus ist verboten. Ausnahmen können auf Antrag beim Fachbereich Landwirtschaft genehmigt werden.
  • Ernteprodukte wie Obst und Gemüse müssen vor dem Verlassen der Zone auf Befall visuell kontrolliert und vor einem nachträglichen Befall geschützt werden.
  • Betriebe, die mit Pflanzen umgehen, sind verpflichtet, ihre Produktionsflächen und Bestände regelmäßig im Umkreis von 100 Metern zu kontrollieren und müssen Funde dem Fachbereich Landwirtschaft des Landratsamts melden.

Pufferzone (gelber Bereich)

  • Grünschnitt, Laub und sonstige Pflanzenreste dürfen vom 1. Juni bis 30. September nicht aus der Pufferzone herausgebracht werden, es sei denn, sie wurden zuvor auf eine Größe von maximal fünf Zentimeter gehäckselt. Bitte lagern Sie bis dahin den Grünschnitt zu Hause, wenn er nicht gehäckselt werden kann.
  • Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder Kultursubstrat dürfen die Zone nur dann verlassen oder in Verkehr gebracht werden, wenn bestimmte Auflagen erfüllt sind, die in der Allgemeinverfügung erläutert sind. Dazu gehören Herkunftsnachweise und Kontrollen auf Befall.
  • Der Abtransport der obersten 30 Zentimeter Bodenoberfläche aus der Pufferzone ist verboten. Ausnahmen können auf Antrag beim Fachbereich Landwirtschaft genehmigt werden.
  • Grünabfälle mit Ästen oder Wurzeln können weiterhin grundsätzlich über die Biotonne entsorgt werden, da die Bioabfälle gleich im Sammelfahrzeug verpresst werden und über eine abgedichtete Entladeschleuse direkt in die Vergärungsanlage gelangen.
  • Betriebe, die mit Pflanzen umgehen, sind verpflichtet, ihre Produktionsflächen und Bestände regelmäßig im Umkreis von 100 Metern zu kontrollieren und müssen Funde dem Fachbereich Landwirtschaft des Landratsamts melden.

Wo kann ich meinen Grünschnitt und Pflanzenmaterial hinbringen?

Bitte dringend beachten!

Im Zeitraum vom 01.06. - 30.09. ist es nicht erlaubt, ungehäckseltes Pflanzenmaterial bzw. Pflanzenreste aus den jeweiligen Zonen herauszubringen!
In der Befalls- und Pufferzone gibt es Sammelstellen, zu denen das Pflanzenmaterial auch ungehäckselt gebracht werden kann.

   

Zentrale Sammelstelle für die Befallszone

Sammelstellen in der Pufferzone

Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Freiburg (ASF):
Abfallwirtschaft Breisgau-Hochschwarzwald (ALB):

Ich habe eine verdächtigen Käfer gefunden. Was tun?

Das oberste Ziel des amtlichen Pflanzenschutzdienstes ist es, eine Ansiedlung des Japankäfers in Baden-Württemberg zu verhindern. Die Chance auf eine vollständige Tilgung ist umso größer, je früher der Japankäfer gefunden wird. Daher bittet das LTZ Augustenberg darum, Käfer, auf die die Merkmale des Japankäfers zutreffen, zu fangen und zu fotografieren.

Das Foto soll dann mit Angabe des Fundortes per E-Mail an pflanzengesundheit-kaefer@ltz.bwl.de geschickt werden. Dort werden die Bilder ausgewertet und bei Bedarf weitere Maßnahmen ergriffen.

Zur Meldung Ihres Fundes können Sie auch das folgende Kontatkformular verwendet. Ihre Meldung wird an die o. g. Mailadresse des LTZ Augustenberg geschickt. Ihre Daten werden nicht weitergegeben. Nach Abklärung des Befundes werden Ihre Daten wieder gelöscht.

  

Fachinformationen

Landwirtschaftliches Technologiezentrum (LTZ) Augustenberg, Karlsruhe

Julius-Kühn-Institut, Braunschweig

Kontakt

Fachbereich Landwirtschaft
Europaplatz 3, Breisach
Telefon 0761 2187-9580

Hinweis zur Zuständigkeit

Der Fachbereich Landwirtschaft im Landratsamt (Dienstort ist Breisach) ist als Untere Landwirtschaftsbehörde für die Stadt Freiburg und den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald zuständig.