Verkehrsregelung während der Bauarbeiten an der Kreisstraße 4948 zum Hochblauen
Sperrung der Kreisstraße und Einrichtung der Umleitungsstrecke voraussichtlich ab dem 11. Mai
Zum Beginn der Bauarbeiten an der Kreisstraße zum Hochblauen informiert der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald über die abschließenden Regelungen für den Verkehr während der Bauzeit.
Da keine alternative Straßenverbindung zur Verfügung steht, wird eine Umleitungsstrecke über Forstwege eingerichtet. Diese führt von der L140 (Wanderparkplatz Egerten) über den Hexenplatzweg und den Blauenweg zum Hochblauen. Die Strecke wurde in enger Abstimmung mit allen beteiligten Behörden vorbereitet, entsprechend ertüchtigt und umfassend ausgeschildert. Die Gesamtlänge der Umleitung beträgt rund 3,4 Kilometer.
Aus Sicherheitsgründen wird auf der gesamten Strecke eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h festgelegt. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite von durchschnittlich etwa 3,0 Metern ist Begegnungsverkehr auf weiten Abschnitten nicht möglich. Daher wird eine wechselnde Einbahnstraßenregelung eingeführt:
| Aufteilung jeder Stunde | Fahrtrichtung |
| 00 bis 15 Minuten: 15 bis 30 Minuten: |
Fahrtrichtung Egerten → Hochblauen frei Räumzeit für diese Fahrtrichtung |
| 30 bis 45 Minuten: 45 bis 60 Minuten: |
Fahrtrichtung Hochblauen → Egerten frei Räumzeit für diese Fahrtrichtung |
Die Regelung wird durch entsprechende Beschilderung an den Einfahrten zur Umleitungsstrecke kenntlich gemacht. Verkehrsteilnehmer, die sich verspätet einordnen oder langsamer unterwegs sind (z. B. Radfahrer), werden gebeten, die eingerichteten Ausweichstellen zu nutzen, Gegenverkehr passieren zu lassen und den nächsten Freigabezeitraum abzuwarten.
Die Straßenbauverwaltung ist sich bewusst, dass diese Verkehrsführung zu Einschränkungen insbesondere bei der Fahrzeitplanung führt. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und fehlender Alternativen ist diese, insbesondere aus alpinen Regionen bekannte Regelung jedoch erforderlich.
Die Sperrung der Kreisstraße und damit die Einrichtung der Umleitungsstrecke wird voraussichtlich ab dem 11. Mai 2026 erfolgen.
Sofern es der Baufortschritt zulässt, wird die beauftragte Baufirma die Kreisstraße in den Abendstunden für den Verkehr freigeben und die Sperrung am Morgen wieder einrichten. Es wird gebeten, die örtliche Beschilderung zu beachten und den Anweisungen des Baustellenpersonals Folge zu leisten.
Der Landkreis bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis, rücksichtsvolles Verhalten und eine defensive Fahrweise, um Gefährdungen zu vermeiden.
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