Glasfaserausbau im weißen Fleck: In Wittnau werden Grundstücksnutzungsverträge eingeholt
Leonhard Weiss GmbH kontaktiert förderfähige Adressen im Auftrag des Zweckverbands Breitband Breisgau-Hochschwarzwald
Mit dem symbolischen Spatenstich am 11. September 2025 hat der Breitbandausbau im Rahmen der durch den Bund bedingten Förderkulisse zum Ausbau der weißen Flecken in Wittnau offiziell begonnen. Für die Planungs- und Bauleistungen in Wittnau hat der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald das Unternehmen Leonhard Weiss GmbH (LW) beauftragt, das diese Leistungen in eigener Verantwortung ausführt.
LW kontaktiert in diesem Rahmen derzeit die im Bundesförderprogramm förderfähigen Adressen im weißen Fleck, um für den Zweckverband Grundstücksnutzungsverträge (GNV) von den Grundstückseigentümern einzuholen. Der GNV ist Voraussetzung, um einen Hausanschluss legen zu können. Dazu erhalten die Adressaten ein Schreiben von LW, das auch von der Gemeinde Wittnau unterstützt wird.
Der Ausbau ist nur durch Förderung bzw. Zuschüsse von Bund und dem Land Baden-Württemberg möglich. Bund und Land als Fördermittelgeber geben dabei die Regeln vor, wo gebaut werden kann bzw. wo ein geförderter Anschluss gelegt werden kann. Dem staatlich geförderten Ausbau in Wittnau liegt ein vom Bund für die Förderung vorgegebenes Verfahren der Markterkundung zugrunde, das den förderfähigen Bereich durch Marktversagen definiert. Im jetzt anstehenden Ausbau in Wittnau können ausschließlich unterversorgte Adressen, die im Bundesförderprogramm zum Infrastrukturaufbau im weißen Fleck als solche weißen Flecken bezeichnet werden, gefördert mit Glasfaser angebunden werden. Glasfaser sichert als Medium eine leistungsfähige Internetanbindung Sie kann mit den Anforderungen zeitlich unbegrenzt mitwachsen.
Start von Verlegarbeiten voraussichtlich noch im Sommer 2026
Für Glasfaser wird eine neue Infrastruktur im Ort verlegt. Ein GNV wird für die jeweils betreffende Adresse benötigt, damit die Leitungsverlegung zum Gebäude weiter geplant werden kann. Die Verlegung selbst wird mit den Hauseigentümern zusammen vor dem Bau abgestimmt. Nach Abschluss dieser Vorbereitungsmaßnahmen und weiteren derzeit laufenden Planungsarbeiten werden die eigentlichen Tiefbauarbeiten zum Ausbau in Wittnau voraussichtlich noch im Sommer 2026 starten.
Der GNV dient der Zustimmung zur Verlegung einer Glasfaserleitung
Frist zur Rückmeldung des GNV ist der 26. Juni 2026. Mit dem GNV an der geförderten Adresse stimmen der oder die Eigentümer lediglich der Verlegung einer Glasfaserleitung auf dem Grundstück für einen für sie kostenlosen Glasfaser-Hausanschluss zu. Der oder die Eigentümer gehen damit keine Verpflichtung für eine spätere Nutzung oder den Abschluss eines Tarifs mit einem Telekommunikationsanbieter ein. Die Entscheidung zur aktiven Nutzung des Anschlusses bleibt frei.
Erste Anlaufstelle bei Fragen ist Leonhard Weiss GmbH
Erste Anlaufstelle für Fragen rund um die Anschreiben mit den GNV von LW und das Hausanschlussmanagement ist LW.
Weitere umfassende Informationen zum Glasfaser-Breitbandausbau, zum Hintergrund des GNV, zum Anschluss im weißen Fleck, zur Förderung und den damit verbundenen Ausbau in Ihrer Gemeinde finden Sie auf der u. g. Internetseite.
Hintergrund
Auf Basis leistungs- und zukunftsfähiger Glasfasertechnologie wird der Breitbandausbau durch den Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald kontinuierlich im Verbandsgebiet vorangetrieben. Die Gemeinde Wittnau ist Gründungsmitglied im Zweckverband. Breitbandausbau ist eine freiwillige kommunale Leistung, die der Zweckverband für seine Mitglieder dort ausführt, wo die jeweilige Gemeinde nach Ausbleiben von markteigenen Aktivitäten einen Ausbau zur Verbesserung der Versorgung vorsieht.