Hinweis zur Einhaltung von Gewässerabständen bei der Düngerausbringung im Einzugsgebiet des Schluchsees

Nach dem verstärkten Auftreten von Blaualgen

Der Fachbereich Landwirtschaft des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald weist darauf hin, dass in den vergangenen Jahren im Bereich des Schluchsees wiederholt ein verstärktes Auftreten von Blaualgen festgestellt wurde. Blaualgen können sich insbesondere dann verstärkt entwickeln, wenn erhöhte Nährstoffeinträge in Gewässer gelangen.

Um den Schutz der Gewässer im Einzugsgebiet des Schluchsees weiter zu stärken, wird in diesem Jahr verstärkt auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bei der Ausbringung von Düngemitteln geachtet. Insbesondere die nach dem Wassergesetz in Verbindung mit dem Wasserhaushaltsgesetz sowie der Düngeverordnung vorgeschriebenen Mindestabstände zu oberirdischen Gewässern sind einzuhalten.
 
Das Landratsamt weist darauf hin, dass entsprechende Kontrollen im Laufe des Jahres durchgeführt werden. In diesen wird die sorgfältige Ausbringung von organischen und mineralischen Düngemitteln, entsprechend der geltenden Abstandsregelungen, überprüft.
 
Der Fachbereich Landwirtschaft setzt auf die Unterstützung und das verantwortungsvolle Handeln der landwirtschaftlichen Betriebe in den Bereichen der Gemeinden Schluchsee, Lenzkirch, Feldberg und Hinterzarten.