Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes macht in St. Peter nahezu flächendeckenden Glasfaser-Ausbau möglich
Die Arbeiten des Zweckverbands Breitband Breisgau-Hochschwarzwald (ZVBBH) zum staatlich geförderten Glasfaserausbau der unterversorgten Adressen im weißen Fleck in St. Peter sind in weiten Teilen abgeschlossen. Nachdem in Los I die abschließende Dokumentation vorliegt und die Abnahme der Bauleistungen durch den Zweckverband erfolgt ist, wurde das erste Teilnetz jetzt an den Betreiber überlassen. Die Überlassung von Los II mit Los III (Gewerbegebiet) wird voraussichtlich im Jahresverlauf erfolgen.
Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald hat im Juli 2023 in St. Peter über den Ausbau der weißen Flecken im Bundesförderprogramm mit der baulichen Umsetzung für den Glasfaserausbau begonnen. Mit dem Los I wurde ein erstes Teilnetz im Mai 2026 an den Betreiber übergeben und wird voraussichtlich im Jahresverlauf in Betrieb gehen. In den Losen II und III (Gewerbegebiet) werden derzeit noch abschließende Arbeiten im Rahmen des bisherigen geförderten Ausbaus durchgeführt, beide Teilnetze können voraussichtlich im Laufe der zweiten Jahreshälfte ebenfalls an den Betreiber übergeben werden. Grundlage für den Ausbau war das Bundesförderprogramm zum Infrastrukturaufbau in weißen Flecken, mit dem Glasfaseranschlüsse bis zum Hausanschluss für förderfähige Gebäude gebaut werden konnten. Den Umfang dieses geförderten Ausbaus legt immer der Bund als Zuwendungsgeber fest.
Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes ermöglicht weitere Anschlüsse
Mit der Gigabit-Richtlinie 2.0 (GRL 2.0) des Bundes gelten neue Rahmenbedingungen, Auflagen und Vorgaben für eine Förderung. Dem Zweckverband Breitband ist es gelungen, für St. Peter und elf weitere Kommunen einen Antrag in vorläufiger Höhe positiv bewilligt zu bekommen. Voraussichtlich können dadurch auch jene Adressen in St. Peter einen geförderten Glasfaseranschluss erhalten, die aufgrund der Förderregularien des Bundes bislang vom Ausbau ausgenommen waren. Damit profitiert zukünftig insbesondere der Kernort von St. Peter. Letztlich kann mit der Förderung ein Vollausbau von St. Peter erreicht werden.
Vor dem weiteren Ausbau müssen Netzbetrieb, Planungs- und Bauleistungen gesondert und europaweit ausgeschrieben werden
Ein unmittelbares Weiterbauen im Anschluss an den Ausbau der weißen Flecken ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Der Bund trennt beide Förderprogramme strikt voneinander. Neben beihilferechtlichen Anforderungen sind auch die Vorgaben des EU-Vergaberechts einzuhalten. Netzbetrieb sowie Planungs- und Bauleistungen für den Ausbau im Rahmen der GRL 2.0 müssen daher gesondert und europaweit ausgeschrieben werden. Die Abarbeitung der rechtlichen und bürokratischen Auflagen ist durch den Zweckverband bereits angelaufen. Dieser Prozess wird mindestens die verbleibende Zeit des Jahres 2026 in Anspruch nehmen. Erst nach Abschluss aller Arbeiten zur Erfüllung der Auflagen können die weiteren Leistungen für Planung und Bau ausgeschrieben werden.
Für die Umsetzung kann der Zweckverband beim weiteren Ausbau nach der GRL 2.0 auf bereits errichtete beziehungsweise derzeit im Bau befindliche Infrastruktur zurückgreifen. Nach aktuellem Stand müssen rund 57 Prozent der zur Erschließung der weiteren Adressen in St. Peter erforderlichen Tiefbautrasse neu hergestellt werden. Etwa 43 Prozent der Trassenführung können durch das Einziehen von Glasfaserkabeln in durch den Ausbau der weißen Flecken vorhandenen Leerrohre umgesetzt werden.
Bundes- und Landesförderung in Höhe von 90 Prozent der Investitionskosten Die Förderung folgt wie bereits beim Ausbau der weißen Flecken einer Förderquote von 90 Prozent auf die förderfähigen Kosten. Davon entfallen 50 Prozent auf den Bund und 40 Prozent auf das Land. Die Mitfinanzierung des Landes über die Verwaltungsvorschrift Mitfinanzierung wurde vom Zweckverband beantragt und ebenfalls bewilligt. Der kommunale Eigenanteil beträgt zehn Prozent; die gesamte Vorfinanzierung übernimmt der Zweckverband.
Die bewilligte Förderung nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 ist damit eine wesentliche Ergänzung und Vervollständigung der bisherigen Ausbauaktivitäten. Sie ermöglicht die Schließung verbliebener unterversorgter Bereiche und bringt St. Peter dem Ziel eines voraussichtlich flächendeckenden Glasfaser-Vollausbaus, mit dem die Gemeinde im Bereich Telekommunikationstechnik zukunftsfähig aufgestellt ist, deutlich näher. Das Netz bleibt auch nach dem Ausbau im Rahmen der GRL 2.0 erweiterbar und kann weitere zukünftige Bedarfe abbilden.
