Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Ausschreibung zum Jahresprogramm 2026

Weitere Schritte zur Stärkung widerstandsfähiger Strukturen in Kommunen

Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald gibt die Ausschreibung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zum Jahresprogramm 2026 des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum, kurz ELR, bekannt. Neben dem Grundziel des ELR, die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden zu unterstützen, stehen weitere Schritte zur Stärkung widerstandsfähiger Strukturen in Kommunen im Mittelpunkt des Programms, um den Herausforderungen des Klimawandels wirksam zu begegnen und den Flächenverbrauch zu reduzieren.

Zu den förderfähigen Projekten zählen unter anderem investive Vorhaben, die zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sicherstellen und zukunftssichere Arbeitsplätze schaffen sowie lebendige Ortskerne bewahren und beliebte Treffpunkte im Dorf schaffen.
 
Im Fokus steht dabei die Nutzung vorhandener Bausubstanz. Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sind nur dann förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO2-speichernden Material (z.B. Holz) besteht. Ist dieses Kriterium nachweislich erfüllt, wird ein Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung gewährt, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist. Der Neubau von Einfamilienhäusern ist von der Förderung ausgeschlossen.
 
Projektträger im ELR können Vereine, Unternehmen, Privatpersonen sowie die Kommunen sein. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die im Jahr der Förderentscheidung begonnen werden. Ein Maßnahmenbeginn vor Programmentscheidung ist förderschädlich.
 
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm sind über die Städte und Gemeinden bis zum 30. September 2025 einzureichen. Eine frühzeitige Absprache mit der zuständigen Stadt oder Gemeinde wird empfohlen. Diese legt meist einen früheren Abgabetermin fest, um eingegangene Anträge vor Einreichung zu prüfen.
 
Bei Fragen rund um das Förderprogramm steht das ELR-Team des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald gerne zur Verfügung: Im Internet unter www.lkbh.de/elr oder direkt telefonisch unter 0761 2187-5317 oder 0761 2187-5302.