Bürgerservice und Online-Dienste

Online-Dienste des Landratsamtes

  

Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Landratsamt

Das „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ – kurz Onlinezugangsgesetz (OZG) – wurde durch den Bundestag beschlossen und verpflichtet Bund, Länder und Kommunen ihre Verwaltungsleistungen vollständig digital und über sogenannte Verwaltungsportale anzubieten. Jede Verwaltungsleistung muss demnach unabhängig von Ort und Zeit barriere- und medienbruchfrei nutzbar sein. Schritt für Schritt möchten wir unsere Dienstleistungen für Sie online, rechtskonform und sicher anbieten. Mehr...