E-Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland
Beschreibung
Beantragung einer E-Plakette für ein elektrisch betriebenes Fahrzeug, das im Ausland zugelassen ist.
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- EWG-Übereinstimmungserklärung / COC-Papier / Datenbestätigung / Gutachten
Wichtige Informationen
Ausländischen Elektrofahrzeugen wird seit dem 26.09.2015 auf Antrag eine E-Plakette nach dem Elektromobilitätsgesetz gemäß § 9a Fahrzeug-Zulassungsordnung zugeteilt.
| Rechtsgrundlage | § 11 Fahrzeug–Zulassungsverordnung |
| Kosten | 11,00 Euro |
| Online | Terminreservierung |
