⚠️ Wohnen Sie in Bad Krozingen oder in einem Teilort? ⚠️

Wichtige Änderung für Antragsteller aus Bad Krozingen und den Teilorten ab 1. Januar 2025:

Mit Wirkung zum 01.01.2025 wurde die Stadt Bad Krozingen zur Großen Kreisstadt erklärt. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die Stadt Bad Krozingen vom Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald für Ihre Einwohner auch die Aufgaben der Unteren Baurechts- und Denkmalschutzbehörde.

Bitte wenden Sie sich daher ab dem 01.01.2025 in allen Angelegenheiten rund um Baurecht und Denkmalschutz direkt an die Stadt Bad Krozingen.

Aufgrund der durch den Zuständigkeitswechsel erforderlichen Übergabe sämtlicher Vorgänge an die Stadt Bad Krozingen, ist eine Bearbeitung der laufenden Vorgänge durch das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald nur noch bis zum 20.12.2024 möglich. Selbstverständlich stehen wir Ihnen in dringenden Notfällen aber weiterhin bis Ende des Jahres zur Verfügung.

    

Formulare und Infomaterial

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Bauanträge und Unterlagen

Landwirtschaftlicher Erhebungsbogen

Ergänzende Angaben zum Bauantrag bei landwirtschaftlichen Vorhaben:

Artenschutz bei Abriss und Sanierung von Gebäuden

Hochwasser

Kampfmittel

Logo "Bau the länd"
   

Denkmalschutz

Photovoltaik und Gebäudeenergie