Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs

Beschreibung

Sie möchten ein zugelassenes, gebrauchtes Fahrzeug aus Deutschland nach Erwerb oder Umzug umschreiben lassen.

Benötigte Unterlagen

Umschreibung eines von Ihnen erworbenen zugelassenen Fahrzeuges

Benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO, ggf. gültige Sicherheitsprüfung
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
  • aktuell gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • bei Bevollmächtigung durch den Fahrzeughalter: schriftliche Vollmacht und eine Kopie des Personalausweises/Reisepass sowohl des Vollmachtgebers (Halters) als auch der bevollmächtigten Person
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug sowie Vollmacht und Ausweiskopie des/der Unterschriftenberechtigten, z. B. des Geschäftsführers
  • SEPA-Mandat Einzug Kfz-Steuer
  • Bisherige Kfz-Kennzeichen (sofern die Kennzeichen nicht übernommen werden sollen, siehe Hinweis unten.)

Umschreibung eines auf Sie zugelassenen Fahrzeuges nach Umzug aus einem anderen Zulassungsbezirk

Benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bei Namensänderung oder Kennzeichenwechsel:
    Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Bei gleichem Halternamen und Kennzeichenbeibehaltung entfällt die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern Sie bereits im Besitz der neuen EU-Papiere sind
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO, ggf. gültige Sicherheitsprüfung
  • aktuell gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • bei Bevollmächtigung durch den Fahrzeughalter: schriftliche Vollmacht und eine Kopie des Personalausweises/Reisepass sowohl des Vollmachtgebers (Halters) als auch der bevollmächtigten Person
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug sowie Vollmacht und Ausweiskopie des/der Unterschriftenberechtigten, z. B. des Geschäftsführers
  • Nur, wenn neue Kennzeichen gewünscht werden: SEPA-Mandat Einzug Kfz-Steuer
  • Bisherige Kfz-Kennzeichen (sofern die Kennzeichen nicht übernommen werden sollen, siehe Hinweis unten.)

   

Wichtige Informationen

Die Umschreibung ist unverzüglich nach Erwerb oder Umzug erforderlich.

Bitte beachten Sie die besonderen Hinweise für Zulassungen für auf Minderjährige, Firmen oder Vereine und Zulassungen mit Steuervergünstigungen.

Beibehaltung des Kennzeichens bei Umschreibung in unseren Landkreis

Ab dem 1. Oktober 2019 können Sie das bisherige Kennzeichen von einem anderen Zulassungsbezirk in den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mitnehmen.

Rechtsgrundlage § 15 i.V.m. § 75 FZV
Kosten ab 24,20 Euro
Online Terminreservierung