Fahrt mit ungestempelten Kennzeichen
Beschreibung
Sie möchten mit einem abgemeldeten/außer Betrieb gesetzten Fahrzeug die Fahrt zur Durchführung der Hauptuntersuchung vornehmen.
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- amtliche Kennzeichenschilder, sofern vorhanden und die ab dem 1. Januar 2015 geprägt und mit Klebeplaketten versehen sind
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- aktuell gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
- bei Bevollmächtigung durch den Fahrzeughalter: schriftliche Vollmacht und eine Kopie des Personalausweises/Reisepass sowohl des Vollmachtgebers (Halters) als auch der bevollmächtigten Person
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug sowie Vollmacht und Ausweiskopie des /der Unterschriftsberechtigten, z. B. des Geschäftsführers
- SEPA-Mandat Einzug Kfz-Steuer
Wichtige Informationen
Bei der elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) muss von der Kfz-Versicherung die Fahrt mit ungestempelten Kennzeichen erlaubt sein!
Die Fahrt darf ausschließlich für diesen Zweck und nur auf direktem Weg - ohne Umwege - erfolgen.
Der Berechtigungsschein zur Fahrt mit ungestempelten Kennzeichen gilt einschließlich des Ausstellungstages drei Werktage.
Bitte beachten Sie die besonderen Hinweise für Zulassungen auf Minderjährige, Firmen oder Vereine und Zulassungen mit Steuervergünstigungen.
| Rechtsgrundlage | § 12 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) |
| Kosten | 12,80 Euro |
| Online | Terminreservierung |
