Technische Änderungen in den Fahrzeugpapieren
Beschreibung
Technische Daten des Fahrzeuges haben sich geändert und müssen in den Zulassungsdokumenten geändert werden .
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Gutachten über die technischen Änderungen im Original
Gutachten sind grundsätzlich ab Ausstellungsdatum für einen Zeitraum von 18 Monaten gültig. Sollte Ihr Gutachten älter sein, bitten wir Sie, vorab Kontakt mit uns aufzunehmen. - elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB), wenn sich die Fahrzeugart (z.B. vorher Pkw, jetzt Lkw) verändert oder wenn ein historisches Kennzeichen (H) beantragt wird
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO, ggf. gültige Sicherheitsprüfung
Wichtige Informationen
Bei Nachrüstung des Fahrzeuges mit Rußpartikelfilter/Katalysator ist zusätzlich die Original-Einbaubescheinigung der Werkstatt und ABE des Nachrüstsystems vorzulegen.
| Rechtsgrundlage | § 19 Abs. 2, 3, 4 und §§ 21 und 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) |
| Kosten | ab 11,70 Euro |
| Online | Terminreservierung |