Einbürgerung in Deutschland
Informationen zur Antragstellung beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Staatsangehörigkeit frühestens nach fünf Jahren

Die Bundesregierung hat das Staatsangehörigkeitsgesetz angepasst: Eine Einbürgerung ist frühestens nach fünf Jahren möglich. Sie wird wieder klar an eine nachhaltige Integration geknüpft. Die bisherige Möglichkeit einer sogenannten „Turboeinbürgerung“ nach 3 Jahren entfällt. Das Gesetz ist am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten.
Wie funktioniert die Einbürgerung? – Informationen zum Verfahren
Stand: 01.11.2025



