Zulassung zur Fahrprüfung und Antrag zur Teilnahme am Begleiteten Fahren
Damit Sie die theoretische und praktische Fahrprüfung ablegen können, müssen Sie zuvor den Antrag auf die Erteilung der Fahrerlaubnis stellen. Dies übernimmt in den meisten Fällen bereits ihre Fahrschule für Sie. Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Fahrschule.
Nach Bearbeitung Ihres Antrages (Ersterteilung Führerschein mit der Option "BF 17") erhalten Sie neben der Kostenrechnung ein Schreiben mit der Information, dass der Prüfauftrag an den TÜV übermittelt wurde. Nach Erhalt dieses Schreibens können Sie in den nächsten 4-5 Werktagen Kontakt zu Ihrer Fahrschule aufnehmen und sich zur Prüfung anmelden.
Gleichzeitig können Sie bereits das begleitete Fahren im Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde beantragen (nicht direkt bei der Führerscheinstelle!).
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!