Fast eine Million Euro ELR-Förderung für zwölf Projekte im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Unterjährige Programmentscheidung des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR)

Auch in diesem Jahr hatten Projektträger wieder die Möglichkeit, unterjährig Anträge im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zu stellen. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat nun die bewilligten Projekte bekannt gegeben.

Insgesamt erhalten zwölf Vorhaben aus acht Gemeinden im Rahmen der diesjährigen ELR-Rückflussmittelrunde eine Förderung. Mit einem bewilligten Zuschussvolumen von 983.590 Euro können Investitionen von über sieben Millionen Euro im Landkreis angestoßen und strukturell bedeutsame Projekte im ländlichen Raum umgesetzt werden.
 
Elf der geförderten Vorhaben werden im Förderschwerpunkt „Wohnen“ realisiert – mit dem Ziel, bestehenden Wohnraum zukunftsfähig zu gestalten und neuen Wohnraum zu schaffen. Gefördert werden unter anderem umfassende Modernisierungen von Bestandsgebäuden, der Umbau eines Einfamilienhauses zu einem Mehrfamilienhaus sowie die Umnutzung einer Scheune zu Wohnraum.
 
Darüber hinaus wird ein gewerbliches Projekt durch das ELR gefördert: Mit der Unterstützung kann ein Bürogebäude in Holzbauweise errichtet werden. Im gewerblichen Bereich trägt das ELR zur Stärkung kleiner und mittelständischer Unternehmen im ländlichen Raum bei – und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen.
 
Sechs der geförderten Projekte setzen in ihrer Tragwerkskonstruktion überwiegend CO₂-speichernde Baumaterialien ein. Sie erhalten dafür einen zusätzlichen Förderzuschlag in Höhe von fünf Prozent beziehungsweise 5.000 Euro.
   

Beratung und Informationen

DAS ELR-Programm

Die ELR-Rückflussmittelrunde ist ein unregelmäßig stattfindendes Angebot für Projektträger, deren Planungen bereits weit fortgeschritten sind und deren Vorhaben zeitlich besonders dringlich sind. Projektanträge für die reguläre ELR-Hauptrunde können aktuell noch bis zum 30. September 2025 über die zuständige Gemeinde eingereicht werden. Die zuständigen Gemeinden legen eine individuelle, frühere Frist fest. Eine frühzeitige Absprache mit der Gemeinde wird empfohlen. Die zuständige Gemeinde oder das Landratsamt erteilt Auskunft zur Förderfähigkeit eines Projekts.