Grundstücksnutzungsverträge werden vor dem Start der Tiefbauarbeiten zum Ausbau der weißen Flecken eingeholt – Rückmeldefrist bis Ende Oktober

Die Leonhard Weiss GmbH kontaktiert potenzielle Adressen im Auftrag des Zweckverbands Breitband Breisgau-Hochschwarzwald

Mit dem symbolischen Spatenstich am 18. September 2025 hat der Breitbandausbau im Rahmen der durch den Bund bedingten Förderkulisse zum Ausbau der weißen Flecken durch den Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald in Buchenbach offiziell begonnen. Für die Planungs- und Bauleistungen in Buchenbach hat der Zweckverband das Unternehmen Leonhard Weiss GmbH (LW) beauftragt, das diese Leistungen in eigener Verantwortung ausführt.

LW kontaktiert in diesem Rahmen in Kürze die potenziellen Anschlussnehmer im weißen Fleck, um im Namen des Zweckverbands Grundstücksnutzungsverträge (GNV) von den Grundstücksinhabern einzuholen. Der GNV ist Voraussetzung, um einen Hausanschluss legen zu können. Dazu schreibt LW die Anschlussnehmer im weißen Fleck mit Unterstützung der Gemeinde gesondert an.
Der Ausbau wird durch Förderung bzw. Zuschüsse von Bund und dem Land Baden-Württemberg möglich. Bund und Land als Fördermittelgeber geben dabei die Regeln vor, wo gebaut werden kann. Den weißen Flecken in Buchenbach liegt ein vom Bund für die Förderung vorgegebenes Verfahren der Markterkundung zugrunde, das den förderfähigen Bereich durch Marktversagen definiert. Im jetzt anstehenden Ausbau in Buchenbach können ausschließlich unterversorgte Adressen, die im Bundesförderprogramm zum Infrastrukturaufbau im weißen Fleck als solche weißen Flecken bezeichnet werden, gefördert mit Glasfaser angebunden werden. Glasfaser sichert als Medium eine leistungsfähige Internetanbindung Sie kann mit den Anforderungen zeitlich unbegrenzt mitwachsen.

Tiefbaubeginn voraussichtlich im Frühjahr 2026
Ein GNV wird für die jeweils betreffende Adresse benötigt, damit der Verband die Leitungsverlegung zu Ihrem Gebäude weiter planen kann. Die Verlegung selbst wird mit den Hauseigentümern zusammen vor dem Bau abgestimmt. Nach Abschluss dieser Vorbereitungsmaßnahmen und weiteren derzeit laufenden Planungsarbeiten werden die Tiefbauarbeiten zum Ausbau voraussichtlich beginnend mit dem Frühjahr 2026 durchgeführt.

Der Grundstücksnutzungsvertrag dient der Zustimmung zur Verlegung einer Glasfaserleitung 
Die Frist zur Rückmeldung des Grundstücksnutzungsvertrages ist der 31. Oktober 2025. Mit dem Grundstücksnutzungsvertrag stimmen die Hauseigentümer lediglich der Verlegung einer Glasfaserleitung auf ihrem Grundstück für einen für sie kostenlosen Glasfaseranschluss ihres Gebäudes zu. Sie gehen damit keine Verpflichtung für eine spätere Nutzung oder den Abschluss eines Tarifs mit einem Telekommunikationsanbieter ein. Die Entscheidung zur aktiven Nutzung des Anschlusses bleibt frei.

Erste Anlaufstelle bei Fragen ist Leonhard Weiss GmbH
Erste Anlaufstelle für Fragen rund um die Anschreiben mit den Grundstücksnutzungsverträgen von LW und das Hausanschlussmanagement ist LW. Eine E-Mail-Adresse liegt den Anschreiben von LW bei.

Weitere umfassende Informationen zum Glasfaser-Breitbandausbau, zum Hintergrund des Grundstücksnutzungsvertrags, zum Anschluss im weißen Fleck, zur Förderung und zum Ausbau in Ihrer Gemeinde finden Sie auf unserer Seite „FAQ Breitbandausbau – Häufige Fragen“.

 

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