Vorbereitungen zum Baustart für den Ausbau der weißen Flecken laufen – Grundstücksnutzungsvereinbarungen können noch bis Mitte Oktober abgeschlossen werden

Erinnerungsschreiben von RBS wave mit Rückmeldefrist 15. Oktober 2025

Die Planungen und Vorbereitungen zum Glasfaser-Ausbau der weißen Flecken in Müllheim im Markgräflerland durch den Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald laufen auf Hochtouren. Nach derzeitigem Stand kann voraussichtlich Anfang 2026 mit den Tiefbauarbeiten begonnen werden.

Durch den geförderten Ausbau wird grundlegende Glasfaser-Infrastruktur zur Anbindung weißer Flecken als freiwillige kommunale Leistung aufgebaut. Bedingt durch die vom Bund aufgestellten Vorgaben und Regularien des Zuwendungsprogramms dient der Ausbau in Müllheim zunächst ausschließlich den unterversorgten Bereichen, die über das Bundesförderprogramm Breitband zum Infrastrukturaufbau im weißen Fleck angebunden werden. In diesem Rahmen dürfen ausschließlich die nach Definition und Festlegung des Bundes zuwendungsfähigen Adressen angeschlossen werden.
Für die Planung zum Ausbau der weißen Flecken mit Glasfaser hat der Zweckverband das Unternehmen RBS wave beauftragt, das im Zuge der Planungsarbeiten auch das Hausanschlussmanagement leistet.

Erinnerungsschreiben an zuwendungsfähige Adressen – Rückmeldung bis 15. Oktober
In einem ersten Schritt hat RBS wave Anfang des Jahres erstmalig ein Schreiben an die zuwendungsfähigen Adressen versandt. Daraufhin hat sich ein Großteil der angeschriebenen Bürgerinnen und Bürger gemeldet und es wurden Termine zur Vor-Ort-Begehung vereinbart. Mit einem im September versandten Erinnerungsschreiben mit Grundstücksnutzungsvereinbarung gibt das Planungsbüro Adressen, von denen bisher keine Rückmeldung vorliegt, eine weitere Möglichkeit zur Rückmeldung und die Chance auf einen förderfähigen Anschluss.  Rückmeldefrist ist der 15. Oktober 2025. Falls die Unterlagen nach dem Stichtag beim Vertragspartner oder der beauftragten Firma eingehen und die Realisierung des Anschlusses noch während der Erstausbauphase im jeweiligen Straßenabschnitt erfolgt, können Kosten für den Anschluss entstehen.

Der Grundstücksnutzungsvertrag dient der Zustimmung zur Verlegung einer Glasfaserleitung 
Die Grundstücksnutzungsvereinbarung dient der Zustimmung zur Verlegung einer Glasfaserleitung und ist Voraussetzung, um einen Hausanschluss weiter planen und später legen zu können. Die Grundstückseigentümer stimmen damit lediglich der Verlegung einer Leitung auf ihrem Grundstück für einen für sie kostenlosen Glasfaseranschluss ihres Gebäudes zu. Sie gehen damit keine Verpflichtung für eine spätere Nutzung oder den Abschluss eines Tarifs mit einem Telekommunikationsanbieter ein. Dies bleibt auch später die freie Entscheidung der Eigentümer.

Erste Anlaufstelle bei Fragen ist RBS wave
Erste Anlaufstelle für Fragen rund um die Anschreiben mit den Grundstücksnutzungsverträgen von RBS wave und das Hausanschlussmanagement ist RBS wave. Eine E-Mail-Adresse liegt den Anschreiben von RBS wave bei.
Weitere umfassende Informationen zum Glasfaser-Breitbandausbau, zum Hintergrund des Grundstücksnutzungsvertrags, zum Anschluss im weißen Fleck, zur Förderung und zum Ausbau in Ihrer Gemeinde finden Sie auf unseren Internetseiten Ausbau in Müllheim und FAQ Breitbandausbau.

  

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