Einbürgerung von Kindern im Alter bis 15 Jahre

Voraussetzungen

  • Fünfjähriger rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
  • aktueller Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, nicht ausreichend ist eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22 den §§ 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und § 104c Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
  • Bestehen einer Krankenversicherung
  • Sicherung des Lebensunterhalts durch die Eltern
  • Altersgemäße Kenntnisse der deutschen Sprache
        

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde
  • Ausweispapiere (Pass, Personalausweis, Reiseausweis, etc.)
  • elektronischer Aufenthaltstitel
  • Krankenversicherungskarte
  • bei Schulkindern: Schulbescheinigung
  • Arbeitsvertrag arbeitender Elternteile oder sonstige Nachweise beruflicher Tätigkeit
  • drei aktuelle Lohnabrechnungen arbeitender Elternteile; bei Selbständigen: die letzten beiden Steuerbescheide und aktuelle Bilanz
  • ggf. Mietvertrag
  • ggf. Kontoauszug, aus dem die aktuelle Miethöhe hervorgeht
  • Nachweis über Grundbesitz und anderes Vermögen, Schulden
  • Nachweis über die altersgemäße Sprachentwicklung (Bescheinigung des Kindergartens oder aktuelles Schulzeugnis)

Sie können den Antrag erst dann stellen, wenn alle Unterlagen vollständig sind.
Bitte legen Sie nur Fotokopien vor.
Falls wir Originale benötigen, teilen wir Ihnen das mit.
Wichtige fremdsprachige Urkunden bitte mit autorisierter deutscher Übersetzung vorlegen.