Gleichzeitig stattfindender Glasfaserausbau durch privateTelekommunikationsanbieter führt zu Verunsicherungen und Nachfragen
Eigenwirtschaftlicher Ausbau parallel zum kommunalen Glasfaserausbau im Verbandsgebiet
Der Zweckverband Breitband-Hochschwarzwald (ZVBBH) baut im Verbandsgebiet ein kommunales Glasfasernetz, mit dem die langanhaltende Internet-Unterversorgung insbesondere in ländlichen Bereichen beendet wird. Das Verbandsgebiet umfasst Gemeinden im Breisgau, im Hochschwarzwald und im Markgräflerland. Wo kommunaler Ausbau zulässig ist, hat der Bund festgelegt. Ob bei Zulässigkeit in einer Mitgliedsgemeinde gebaut wird, entscheidet diese zunächst investiv, der Verband kann danach in die weitere Umsetzung gehen. Erste Ortsnetze sind bereits fertiggestellt und an den Betreiber überlassen oder stehen vor der baldigen Fertigstellung.
Eigenwirtschaftlicher Ausbau parallel zum Ausbau durch den Zweckverband
Unabhängig vom Zweckverband sind private Telekommunikationsanbieter dabei, eigene, kommerzielle Netze parallel zum Ausbau durch den Zweckverband zu errichten. Ausbauen darf der Verband nach den geltenden Regularien von EU, Bund und Land– und unter strengen Auflagen – nur, wenn vorher kein privates Unternehmen bauen wollte. Für die Unternehmen gelten diese Regularien nicht. Es steht den Unternehmen frei, sich zwischenzeitlich neu zu orientieren und jederzeit auch dort tätig zu werden, wo bereits ein kommunales Netz errichtet wird. Deutschland hat sich anstelle flächendeckender Versorgung für ein marktgetriebenes System entschieden, das Infrastrukturwettbewerb beinhaltet.
Geförderter Ausbau ist nicht gleich eigenwirtschaftlicher Ausbau
Breitbandausbau und Breitbandversorgung ist in Deutschland der Privatwirtschaft überantwortet und stellt damit keine kommunale Daseinsvorsorge dar. Kommunaler Ausbau mit öffentlichen Fördermitteln kann und darf nur freiwillig sowie lediglich in unterversorgten Bereichen erfolgen, in denen die Privatwirtschaft von einem Ausbau abgesehen hat. Die Entscheidung für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau liegt dagegen ganz im Ermessen der privaten Unternehmen. Auf Bürger- und Gemeindeseite besteht keinerlei Anspruch auf einen eigenwirtschaftlichen Ausbau oder einen Glasfaseranschluss. Der Markt entscheidet allein.
Zum eigenwirtschaftlichen Ausbau kann der Zweckverband keine Auskunft geben
Mit den Vorbereitungen privater Telekommunikationsunternehmen zum Bau eigener Netze werben die Unternehmen in den Gemeinden in der Regel offensiv um Kundenverträge für ihre Glasfasernetze. Die Privatwirtschaft baut unabhängig vom kommunalen Ausbau aus. Den Zweckverband erreichen dazu aus verständlichen Gründen vermehrt Anfragen. Der ZVBBH kann jedoch nur zum kommunalen Ausbau Auskunft geben. Zum eigenwirtschaftlichem Ausbau können nur die betreffenden Unternehmen Angaben machen.
Vodafone ist Betreiber des Zweckverbandsnetzes im weißen Fleck - und baut zusätzlich eigene, vom Zweckverband unabhängige Netze im Verbandsgebiet
Vodafone ist Betreiber des Verbandsnetzes, baut aber jetzt in einigen Verbands-Gemeinden mit seinem Partner Meridiam ein vom Netz des Zweckverbands unabhängiges und eigenes, rein kommerzielles Glasfaser-Netz. Kundenverträge die für dieses Netz beworben und abgeschlossen werden, stehen nicht mit dem kommunalen Ausbau des Zweckverbands in Verbindung. Beim eigenwirtschaftlichen Ausbau hat der Zweckverband auf den Anschluss, Verträge und Leistungen durch Vodafone keinerlei Einfluss. Adressat für Fragen ist hier das ausbauende Unternehmen. Gleiches gilt für andere Anbieter von Glasfaser-Kundenverträgen.
Vorvermarktung für Kundenverträge auf dem Zweckverbands-Netz
Vodafone wirbt als Betreiber des Verbandsnetzes im weißen Fleck auch um Kundenverträge im Zweckverband-Netz. Für Werbeaktivitäten, Kommunikation und Information, die Vodafone als Betreiber des Verbandsnetzes im Zusammenhang mit dem Verband durchführt und vermittelt, wird der Zusammenhang mit dem Zweckverband von Vodafone durch Verwendung des ZVBBH-Logos und ausdrücklicher Nennung des Zweckverbands kenntlich gemacht – das ist für Vodafone auch nur bei Ausbau durch den Zweckverband zulässig. Darüber hinaus kommunizieren wir als Zweckverband die Aktivitäten über Meldungen auf unserer Internetseite und zu den Mitgliedsgemeinden auf der Seite Ausbau in den Gemeinden.
Wie kann ich mich ans Verbandsnetz anschließen lassen?
Der Zweckverband baut sein Netz im Rahmen des geförderten Ausbaus der weißen Flecken mit dem Bundesförderprogramm Breitband. Anwohner, die förderfähig angeschlossen werden können, wurden oder werden vom Zweckverband beziehungsweise von einem vom ZVBBH beauftragten Planungsunternehmen kontaktiert, um Grundstücksnutzungsverträge einzuholen. Während der Vorvermarktung des Betreibers für das Verbandsnetz kann auch dieser Grundstücksnutzungsverträge für den Anschluss an das Verbandsnetz einholen. Das muss der Betreiber jedoch klar kommunizieren und auch klar darstellen, dass für den reinen Anschluss keine Produktvertrag mit dem Betreiber benötigt wird. Der Anschluss an das Netz erfolgt bei Förderfähigkeit und Zustimmung der Grundstückseigentümer kostenfrei. Ein gleichzeitiger Vertrag über ein Internetprodukt mit dem Betreiber muss dabei nicht abgeschlossen werden. Allerdings kann dieser während einer Vorvermarktung zum geförderten Ausbau oder auch zu einem späteren Zeitpunkt beim Betreiber zu den jeweils angegebenen Konditionen abgeschlossen werden.
Eigentümer, deren Grundstück an der durch den Zweckverband entstandenen Trasse liegt und die aufgrund der Förderregularien nicht während des Ausbaus der weißen Flecken angebunden werden können, haben nach der Fertigstellung des Netzes im Nachgang grundsätzlich die Möglichkeit, sich auf eigene Kosten an das Netz anschließen zu lassen.
