Genehmigungs- und Ausführungsplanung für den Ausbau der weißen Flecken in Buchenbach läuft

Nach der Aufstellung der in Buchenbach notwendigen zentralen Verteilergebäude, sogenannte „Point of Presence“ (PoP) im November läuft die Genehmigungs- und Ausführungsplanung. (Foto: Leonhard Weiss)


Nach der Aufstellung der in Buchenbach für das entstehende Netz nötigen drei zentralen Verteilergebäude läuft derzeit noch die Genehmigungs- und Ausführungsplanung durch den mitplanenden Generalübernehmer.

Die Tiefbauarbeiten zum Glasfaser-Breitbandausbau der weißen Flecken in der Gemeinde Buchenbach sind weiter in Vorbereitung. Nachdem der beauftragte mitplanende Generalübernehmer Leonhard Weiss GmbH (LW) die für das Netz vor Ort benötigten Verteilerstationen in der Schulstraße, am Wagensteig Sportplatz und in der Ibentalstraße aufgestellt und das Hausanschlussmanagement durchgeführt hat, laufen derzeit noch die Genehmigungs- und Ausführungsplanungen. Mit der baulich anspruchsvollen Lage sind die behördlich vorgeschriebenen Genehmigungsverfahren im Bereich Natur- und Gewässerschutz besonders herausfordernd. Viele sensible Schutzgüter und bestehende zentrale Verkehrsinfrastrukturen in der Gemeinde sind dabei von LW zu berücksichtigen und erfordern feine Abstimmungen in der Projektierung. Hinzu kommt der geologische Untergrund mit Fels und anstehendem Gestein unter einer häufig nur gering mächtigen Humusschicht. Die Detailplanung für den Trassenverlauf in der Flächengemeinde gestaltet sich in Abhängigkeit von den zahlreichen einzuholenden Genehmigungen daher erwartungsgemäß zeitintensiv.

Das Gebiet für die Anbindung der sogenannten weißen Flecken in Buchenbach umfasst mit insgesamt rund 54 km Trasse im Tiefbau, in die zunächst Rohrverbände gelegt werden, ein vergleichsweise großes Gebiet. Das „Upgrade graue Flecken“ des Bundes, mit dem trassenanliegende hellgraue Flecken (weniger als 100 Mbit/s und Marktversagen) auf dem Weg zum weißen Fleck gefördert angebunden werden können, soll beim Ausbau ebenfalls zum Zuge kommen. Nach Fertigstellung der Rohrleitungen erfolgt der Einzug der Glasfaserkabel.

Der Bau im Ortsnetz wird mit Mitteln des Bundes aus dem Programm zum Infrastrukturaufbau im weißen Fleck und der Kofinanzierung des Landes unterstützt. Er unterliegt damit vollständig den Regelungen und Vorgaben von Bund und Land als Zuwendungsgeber. Beim Aufbau des Backbones kommt Zuwendung aus dem früheren Landesförderprogramm zum Einsatz.

  

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