Finanzielle Förderung der Kindertagesbetreuung
Die Kindertagesbetreuung leistet einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und dient zudem der Förderung und Entwicklung der Kinder. Je nach Alter des Kindes und individueller Lebenssituation der Familie stehen verschiedene Betreuungsformen zur Verfügung.
- Kinder haben ab dem 1. Lebensjahr bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung und Förderung und können zwischen der Betreuung in einer Tageseinrichtung oder bei einer Kindertagespflegeperson wählen.
- Bei Kindern ab vollendetem 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt ist die Betreuung in der Kindertageseinrichtung vorrangig.
- Kinder im Grundschulalter haben ab dem Schuljahr 2026/2027 einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Ganztagesbetreuung ab Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe (beginnend mit der ersten Klassenstufe).