Haushaltssperre für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ab dem 1. Juli

Arbeit des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald läuft weiter – gesetzliche Aufgaben werden weiterhin erfüllt – Sozialleistungen werden wie gewohnt ausgezahlt – Anträge werden weiterhin bearbeitet


Aufgrund der aktuellen Haushaltsentwicklung und zur Sicherung des Haushaltsausgleichs hat Landrat Christian Ante für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ab dem 1. Juli 2026 eine allgemeine Haushaltswirtschaftliche Sperre gem. § 29 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) Baden-Württemberg angeordnet. Das bedeutet: Der Landkreis gibt vorerst nur noch Geld aus, wenn dies rechtlich verpflichtend oder unbedingt notwendig ist.

   

Kurz erklärt

Warum reicht das Geld nicht aus?

Viele Landkreise und Kommunen stehen seit Jahren finanziell unter Druck. Sie müssen immer mehr Aufgaben erfüllen, die durch Gesetze vorgegeben sind. Häufig erhalten sie dafür aber nicht genug Geld von Bund oder Land.

Das bedeutet: Die Aufgaben werden mehr, die Kosten steigen – aber die Einnahmen wachsen nicht im gleichen Maß mit.
Der Landkreis spart bereits an vielen Stellen. Zum Beispiel werden Ausgaben reduziert, Prozesse digitalisiert und frei werdende Stellen besonders kritisch geprüft. Diese Maßnahmen reichen jedoch nicht aus, um die finanzielle Lage vollständig auszugleichen.

Warum gibt es diese Haushaltssperre?

Der Landkreis muss verhindern, dass das vorhandene Geld im laufenden Haushaltsjahr schneller aufgebraucht wird als geplant. Deshalb werden alle Ausgaben überprüft. Geld soll nur noch dort eingesetzt werden, wo es rechtlich geboten ist.

Was bedeutet das für die Kreiseinwohner?

Die Arbeit des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald läuft weiter. Gesetzliche Aufgaben werden weiterhin erfüllt. Auch Sozialleistungen werden wie gewohnt ausgezahlt. Anträge werden weiterhin bearbeitet, Autos zugelassen, der Müll wird abgeholt.

Zurückgestellt werden vor allem Ausgaben für sogenannte freiwillige Aufgaben. Das sind Leistungen, Projekte oder Förderungen, zu denen der Landkreis rechtlich nicht verpflichtet ist. Auch neue Bestellungen und Aufträge werden vorerst gestoppt oder besonders sorgfältig geprüft.

Wie geht es weiter?

Die vorläufige Haushaltssperre gilt vom 1. Juli 2026 bis zum 21. Juli 2026. Am 20. Juli 2026 berät der Kreistag über das weitere Vorgehen. Danach informiert das Landratsamt über die nächsten Schritte.

  

Hintergrund

Die Kosten sind insbesondere in der Eingliederungshilfe in den vergangenen Monaten extrem gestiegen. Diese Entwicklung wird bis Ende des Jahres zu einer Planabweichung im Sozialhaushalt von voraussichtlich 12 Millionen Euro führen, sodass eine Verdoppelung des Defizits des Landkreises auf knapp 24 Mio. EUR stattfindet. Mehr Hilfeempfänger und deutlich erhöhte Kosten pro Fall im Bereich Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe insbesondere der Sozialen Teilhabe und der Teilhabe an Bildung und anderen Leistungen tragen zu dieser Entwicklung bei. Diese Kostensteigerungen belasten den ohnehin schon defizitären Kreishaushalt erheblich.
   

Umfang der Sperre

Die Sperre betrifft in vollem Umfang alle noch nicht durch Bestellungen bzw. Beauftragungen von Liefer- und Dienstleistungen sowie Vertragsabschlüssen gebundenen Aufwands- und Auszahlungsansätze (konsumtiv und investiv für Beschaffungen) des Haushaltsjahres 2026.
Im Bereich der freiwilligen Leistungen gilt bis auf Weiteres eine Sperre von 100% für alle noch nicht verpflichtenden Ausgaben.
 
Bereits begonnene Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen werden weitergeführt. Für neue Maßnahmen erfolgen keine weiteren Vergaben.
    

Ausnahmen von der Sperre

Von dieser Sperre sind ausschließlich Ausgaben ausgenommen, die unabweisbar sind. Eine Ausgabe ist unabweisbar, wenn sie:

  1. auf einer gesetzlichen, tariflichen oder unaufschiebbaren vertraglichen Verpflichtung beruht (z. B. Personalkosten, laufende Verträge, Zins- und Tilgungsleistungen), 
  2. zur Abwendung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zwingend notwendig ist,
  3. zur Vermeidung von erheblichem wirtschaftlichem Schaden (z. B. drohende Regress­forderungen oder der Verlust bereits zugesagter Fördermittel) geleistet werden muss.
       

Inkrafttreten und Dauer

Diese allgemeine haushaltswirtschaftliche Sperre tritt vom 1. Juli 2026 bis zum 21. Juli 2026 in Kraft. In der Kreistagssitzung vom 20. Juli 2026 wird das weitere Vorgehen, d.h. über Art und Weise und das Fortbestehen der Sperre beschlossen.