Psychosoziale und psychiatrische Beratung

im Gesundheitsamt

Wir beraten psychisch kranke und suchtkranke Menschen sowie deren soziales Umfeld. Hierzu gehören auch suizidgefährdete und gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen. Wir informieren über bestehende Angebote in Stadt und Landkreis und unterstützen bei deren Wahrnehmung.

Hauptsächlich erhalten wir Mitteilungen über Ordnungsämter, Gemeinden oder Polizei. Wir werden benachrichtigt, wenn eine psychische Krise vermutet wird bzw. wenn selbstgefährdendes oder fremdgefährdendes Verhalten aufgefallen ist. In der Regel machen wir dann ein schriftliches Beratungsangebot.

   

Unsere Themen

Begutachtung nach PsychKHG bei Selbst- bzw. Fremdgefährdung

Auftraggeber für die Begutachtung zur Unterbringung nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (§§ 15, 17 PsychKHG) sind das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Freiburg und die Ordnungsbehörden im Landkreis Breisgau-HochschwarzwaldLINK - 

  • Begutachtungen nach PsychKHG – Amtsärztliche Begutachtungen (Verfahrensbeschreibung)

Kooperationen und Angebote

   

So arbeiten wir:

Betroffene bzw. Ratsuchende können sich auch direkt an uns wenden. Wir beraten am Telefon, in unseren Büros im Gesundheitsamt und machen bei Bedarf auch Hausbesuche. Wir unterliegen der Schweigepflicht. Es entstehen den Ratsuchenden keine Kosten. Die Psychosozialen und psychiatrischen Dienste beraten auf Grundlage des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG).

    

So erreichen Sie uns:

Gesundheitsamt
Psychosoziale und psychiatrische Beratung
Sautierstraße 28
79104 Freiburg im Breisgau
Termine nach Vereinbarung.

Telefonischer Kontakt:
  • aus der Stadt Freiburg: 0761 2187-3313 und -3314
  • aus dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald: 0761 2187-3311, -3312 und -3218