Online-Abmeldung (i-Kfz)
Gilt für im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald zugelassene Fahrzeuge
Notwendige Voraussetzungen sind:
- ein nach dem 1. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug
- Kfz-Kennzeichen mit Klebeplaketten und integriertem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit grün umrandetem Aufkleber mit darunterliegendem Sicherheitscode
Sofern eine Auskunfts- oder Übermittlungssperre für das Fahrzeug vorliegt, ist das i-Kfz Verfahren nicht anwendbar. In diesen Fällen nehmen Sie bitte Kontakt zur Kfz-Zulassung auf.
Nach erfolgreichem Abschluss erhält der Antragsteller und Fahrzeughalter eine Bestätigung über die Außerbetriebsetzung.
Ein Besuch in der Zulassungsstelle ist nicht mehr notwendig.
Rechtsgrundlage | § 24 i.V.m. § 25 FZV |
Kosten | von 2,10 bis 5,30 Euro |