Gemeinsam mit Highspeed durch die Region
Aktuelles
Der Glasfaserausbau der unterversorgten Adressen im weißen Fleck in Oberried zeigt in allen Bereichen kontinuierliche Fortschritte
19 Kilometer Trasse sind in Eisenbach im Los II gebaut – Überlassung an den Betreiber erfolgt in Kürze
Ausbau weißer Flecken in Au, Merzhausen und Wittnau: Genehmigungs- und Ausführungsplanung läuft – Tiefbauarbeiten im Herbst
Ausbau der weißen Flecken in Ebringen verzeichnet Fortschritte
Tiefbauarbeiten zum Ausbau der weißen Flecken in Pfaffenweiler gehen voran
Der Plan zum schnellen Internet
In der EU liegt die Zuständigkeit für Breitbandausbau bei Unternehmen des freien Marktes. Als Gesetzgeber hat der Bund die Aufgabe für Telekommunikation an den Markt übertragen. Telekommunikation zählt damit nicht zur kommunalen Daseinsvorsorge. Nach Zielvorstellung des Bundes erfolgt der flächendeckende Ausbau marktgetrieben. Kommunaler Ausbau unterliegt strengen Voraussetzungen des Bundes. Kommunaler Ausbau kann nur bei Marktversagen erfolgen und stellt eine freiwillige Leistung dar.
Für diesen Zweck wurde der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald von 40 Städten und Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald sowie dem Kreis selbst gegründet.
Als freiwillige kommunale Leistung hat er einen leistungsstarken und zukunftsfähigen Breitbandausbau mit eigener Infrastruktur zur Verbesserung der Versorgung zur Aufgabe. Während städtische Bereiche über die Marktentwicklung in der Regel bereits einen guten Zugang zum schnellen Internet haben, besteht im ländlichen Raum oft eine Unterversorgung. Diese ungleiche Aufteilung ist insbesondere auf die geringe Siedlungsdichte sowie die vielfältigen topografischen Gegebenheiten und den damit verbundenen höheren Ausbaukosten der Firmen zurückzuführen. Aufgabe des Zweckverbands Breitband ist der Aufbau eines Glasfasernetzes. Er beginnt damit in den unterversorgten Bereichen.
Kommunaler Ausbau ist auf Fördermittel angewiesen. Mit komplexen und langwierigen Förderprogrammen versuchen Bund und Land Anreize zur Behebung von Marktversagen zu schaffen. Hohe Auflagen der Zuwendungsgeber machen den Erhalt der Mittel schwierig. Die Programme sind so ausgelegt, dass sie den Wettbewerb des Marktes nicht verzerren dürfen. Anspruch auf Mittel besteht nicht.
Nachfolgende Grafik zeigt die Struktur beim Ausbau des Verbands über das Bundesförderprogramm Breitband, an dem das Land Baden-Württemberg Anteil im Rahmen einer Mitfinanzierung nehmen kann:

