Angebote zur Unterstützung im Alltag
Anerkennungsstelle für Angebote in Trägerschaft nach §45 a SGB XI
Anerkannte Alltagshilfen im Landkreis
Angebote im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, die nach der Unterstützungsangebote-Verordnung Baden-Württemberg (UstA-VO BW) anerkannt sind:
- Übersicht über die Angebote (156 KB) (Stand November 2025)
Grundlegendes
Die Unterstützungs- und Entlastungsangebote sind in § 45a SGB XI geregelt. Hier werden die Bundesländer ermächtigt, die weiteren Bestimmungen zur Anerkennung und Förderung der Unterstützungsangebote festzulegen. In Baden-Württemberg ist dies durch die Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) umgesetzt worden.
Um als "Angebot zur Unterstützung im Alltag in Trägerschaft" über die Pflegeversicherung abrechnen zu können, ist eine Anerkennung des Angebots erforderlich.

