Angebote zur Unterstützung im Alltag

Anerkennungsstelle für Angebote in Trägerschaft nach §45 a SGB XI

Anerkannte Alltagshilfen im Landkreis

Angebote im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, die nach der Unterstützungsangebote-Verordnung Baden-Württemberg (UstA-VO BW) anerkannt sind:

    

Grundlegendes

Die Unterstützungs- und Entlastungsangebote sind in § 45a SGB XI geregelt. Hier werden die Bundesländer ermächtigt, die weiteren Bestimmungen zur Anerkennung und Förderung der Unterstützungsangebote festzulegen. In Baden-Württemberg ist dies durch die Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) umgesetzt worden.
Um als "Angebot zur Unterstützung im Alltag in Trägerschaft" über die Pflegeversicherung abrechnen zu können, ist eine Anerkennung des Angebots erforderlich.

  

Informationen für Anbieter – der Weg zur Anerkennung

Was sind Angebote zur Unterstützung im Alltag?

Angebote nach § 6 der UstA-Verordnung ("Angebote zur Unterstützung im Alltag in Trägerschaft") können insbesondere sein der Aufbau und die Unterhaltung von

  1. Betreuungs- und Entlastungsangeboten in Gruppen oder im häuslichen Bereich, auch zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar nahestehender Personen, insbesondere Betreuungsgruppen für an Demenz erkrankte Menschen
  2. Tagesbetreuung in Kleingruppen
  3. Agenturen zur Vermittlung von Betreuungs- und Entlastungsangeboten
  4. familienentlastenden Diensten
  5. Angeboten zur Alltagsbegleitung
  6. Angeboten zur Pflegebegleitung
  7. Serviceangeboten für haushaltsnahe Dienstleistungen. 

Sie möchten Ihr Angebot als Unterstützungsangebot im Alltag anerkennen lassen?

Rechtsgrundlage für die Anerkennung von Unterstützungsangeboten im Alltag ist die Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) des Landes Baden-Württemberg vom 17. Januar 2017. Wenn Ihr Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45 a SGB XI anerkannt ist, können berechtigte Personen die von Ihnen erbrachten Leistungen mit der zuständigen Pflegekasse abrechnen.
Für die Anerkennung ist der Stadt- oder Landkreis zuständig, in dem das Angebot erbracht wird. Zuständige Stelle für die Anerkennung von Angeboten, die im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald erbracht werden, ist der Fachbereich Aktive Teilhabe und Pflege des Landratsamtes.
Bitte füllen Sie das Antragsformular (siehe Unterlagen und Informationen) aus und senden sie es mit Ihrem Konzept und den erforderlichen Unterlagen (siehe Hinweise Antrag) an:
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Fachbereich Aktive Teilhabe und PflegeDiana RaabStadtstraße 279104 Freiburg im Breisgau
Sie können sich auch gerne vorab telefonisch beraten lassen: 0761 2187-2918.

Was ist noch zu tun?

Als Träger eines anerkannten Angebotes legen Sie uns bitte bis zum 30. April jeden Jahres einen Tätigkeitsbericht (siehe Unterlagen und Informationen) für das vergangene Jahr vor.
 
Zusätzlich bestätigen Sie uns bitte schriftlich, dass die Anerkennungsvoraussetzungen weiterhin vorliegen (§ 11 Abs. 4 UstA-VO).

Ihre Erklärung sollte folgende Angaben enthalten:

  • dass die Anerkennungsvoraussetzungen noch vorliegen
  • die zu erwartende Zahl der Nutzenden
  • die Art der angebotenen Unterstützungsleistungen
  • eine Übersicht der eingesetzten Mitarbeiter
  • Maßnahmen zur regelmäßigen Qualitätssicherung
  • durchgeführte Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen

Neue Angebotsform zugelassen: ehrenamtliche Einzelhelfer

Seit Dezember 2024 ist in Baden-Württemberg eine neue Angebotsform zugelassen: "Ehrenamtlich Einzelhelfer" können niederschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen bei pflegebedürftigen Menschen unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls über den Entlastungsbetrag mit der Pflegekasse abrechnen. Eine Anerkennung ist für ehrenamtliche Einzelhelfer nicht erforderlich.

Informationen und Unterlagen

  

Informationen für Pflegebedürftige und Angehörige

Damit ein Leben zuhause auch bei Hilfe- oder Pflegebedürftigkeit möglich bleibt, gibt es im Landkreis neben ambulanten Pflegediensten vielfältige, anerkannte Angebote zur Alltagsunterstützung, insbesondere auf ehrenamtlicher Basis. Sie reichen von Betreuung über Entlastung bis hin zu hauswirtschaftlichen Hilfen.

Gleichzeitig sollen pflegende Angehörige oder nahestehende Pflegepersonen entlastet werden, damit sie ihre anspruchsvolle Aufgabe besser bewältigen können. Das kann etwa durch stundenweise Betreuung durch ehrenamtliche Helfer, Tagespflege oder ambulante Pflegedienste geschehen, die den Pflegealltag erleichtern und Freiräume schaffen.

Versicherte können die Kosten für anerkannte Betreuungs-, Entlastungs- und ergänzende Leistungen mit ihrer Pflegekasse abrechnen. Dazu gehören zum Beispiel Besuchsdienste, Haushaltshilfen oder Betreuungsgruppen für Demenzkranke. So wird die Nutzung solcher Unterstützungen finanziell erleichtert.

Bei der Suche nach passenden Angeboten in der Nähe können sie sich an den Pflegestützpunkt Breisgau-Hochschwarzwald oder ihre Pflegekasse wenden. Dort erhalten sie Beratung und Unterstützung bei der Inanspruchnahme geeigneter Hilfen.

    

Ihre Ansprechpartnerin

Diana Raab
Fachbereich Aktive Teilhabe und Pflege
Telefon 0761 2187-2918