Finanzierung von Pflege und Betreuung
Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI)
- Gesetzestext des SGB XI (Bundesjustizministerium)
Hilfe zur Pflege (SGB XII) und Elternunterhalt
Die Finanzierung von Pflegekosten stellt für viele Menschen eine große Herausforderung dar. Wenn der Eigenanteil eines Pflegeheims weder durch das eigene Einkommen, noch durch Vermögen des Pflegebedürftigen oder aufgrund einer Unterhaltsverpflichtung durch Dritte, wie z.B. durch Ehe- oder Lebenspartner oder Kinder, gedeckt werden kann, leistet das Sozialamt Hilfe zur Pflege.
- Übersicht über das Thema (derzeit in Überarbeitung)
