Förderprogramm "Spitze auf dem Land": Unternehmen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald können jetzt Anträge stellen

Das Förderprogramm "Spitze auf dem Land" des Landes Baden-Württemberg ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen im ländlichen Raum des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald gemäß dem Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg eine gezielte Unterstützung. Ziel ist es, Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten zu fördern, die innovative Produkte und Dienstleistungen auf den Markt bringen, insbesondere im Bereich einer kreislauforientierten Wirtschaftsweise und der Bioökonomie.

Die Förderung erstreckt sich auf Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung der neu eingeführten Produkte und Dienstleistungen dienen. Die Höhe der Förderung variiert dabei. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können bis zu 20 Prozent Zuschuss für ihre Investitionen erhalten. Mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten können mit einem Zuschuss von bis zu 10 Prozent rechnen. Die Zuwendung muss mindestens 200.000 Euro betragen. Der maximale Förderbetrag pro Projekt liegt in der Regel bei 400.000 Euro. Bei einem erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie kann die Förderung auf maximal 500.000 Euro pro Projekt erhöht werden.
 
Interessierte Unternehmen können sich ganzjährig über ihre zuständige Gemeinde bewerben. Die Einreichung der vollständigen Bewerbungsunterlagen muss bis zum 31. August 2026 erfolgen.

Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ermutigt lokale Unternehmen dazu, von diesem Förderprogramm Gebrauch zu machen und innovative Projekte einzureichen, um die Wirtschaft und Entwicklung der Region weiter voranzutreiben.
 
Bei Fragen können sich interessierte Firmen und Gemeinden an das Regierungspräsidium Freiburg unter der 0761 208-1255 oder per E-Mail an nicolette.bucher@rpf.bwl.de wenden.

Zusätzlich steht das ELR-Team des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald für allgemeine Fragen zum Programm zur Verfügung, telefonisch unter 0761 2187-5317 oder im Internet unter www.lkbh.de/elr.
    

Die Förderlinie "Spitze auf dem Land" wurde ins Leben gerufen, um die Innovationskraft Baden-Württembergs zu stärken und die Technologieführerschaft des Landes weiter auszubauen. Unterstützt werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Ländlichen Raum, die mit neuen, innovativen Produkten oder Dienstleistungen überzeugen. Die Innovationsstrategie sowie die Bioökonomiestrategie des Landes bilden die Grundlage. Die Förderlinie wird zu gleichen Teilen aus Landesmitteln des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) und aus EU-Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert.

   

Weitere Informationen und Richtlinien zur Antragstellung: