Schulkindbetreuung
Ganztägige Bildung und Betreuung von Grundschulkindern im Landkreis Breisgau Hochschwarzwald
Nach dem Ganztagsförderungsgesetz hat erstmalig im Schuljahr 2026/27 jedes Schulkind der 1. Klasse einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. „Ganztägig“ bedeutet: Betreuung an fünf Werktagen (Montag bis Freitag) für jeweils acht Stunden täglich. Dies gilt auch in den Schulferien mit Ausnahme von einer möglichen Schließzeit von vier Wochen.
Ab dem Schuljahr 2029/2030 haben erstmals alle Kinder einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter in den Ferien besteht auch für die Kinder, die während der Schulzeit kein außerschulisches Betreuungsangebot oder kein Ganztagsschulangebot in Anspruch nehmen. Er wird in den folgenden Jahren schrittweise auf die 2. bis 4. Klassen ausgeweitet. Der Rechtsanspruch ist keine Verpflichtung. Eltern können entscheiden, ob und in welcher Form sie ein Betreuungsangebot in Anspruch nehmen. Die gesetzliche Grundlage bildet § 24 Abs. 4 des Sozialgesetzbuchs SGB VIII . Zuständig ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
In den Gemeinden werden je nach Bedarfen und der Situation vor Ort bestehende Ganztagsangebote ausgebaut. So entstehen unterschiedliche Modelle, wie:
- Flexible Nachmittagsbetreuung
- Ganztagsschule in Wahlform
- Ganztagsschule in verbindlicher Form
- Kombinationsmöglichkeiten dieser Formen
Eltern können sich zum konkreten Angebot in ihrer Region bei der Gemeinde oder direkt bei den Schulen im Landkreis informieren.
Wichtig: Eltern müssen der Gemeinde sechs Monate im Voraus mitteilen, ob und in welcher Form sie Ganztagsbetreuung für ihr Kind benötigen.
Grundlagen
- Ganztagsförderungsgesetz GaFöG (Bundesgesetzblatt)
- FAQs zum Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) und Fragestellungen rund um den Ganztagsbetrieb (418 KB) (Landkreistag)
- Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und FAQ (Kultusministerium BW)
- Ganztagsbetreuung: Leitbild und Gelingensfaktoren (Kultusministerium BW)
