Digitale Baugenehmigung
Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)
Virtuelles Bauamt des Landkreises: In Baugenehmigungsverfahren wird künftig digital kommuniziert und entschieden

Nachdem die Landesbauordnung für Baden-Württemberg seit 01.01.2025 ausschließlich die elektronische Antragsstellung für Bauvorhaben vorschreibt, wird der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die vollständige Kommunikation in Baugenehmigungsverfahren einschließlich der elektronischen Erteilung der Baugenehmigung für ab 28.06.2025 eingehende Anträge elektronisch abwickeln. Mehr...
Bauanträge ab 01.10.2024 über ViBa BW
Seit dem 01.10.2024 wird für die Einreichung von Bauanträgen im Bereich der unteren Baurechtsbehörde des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald als einziger Übermittlungsweg die Nutzung der dialoggeführten Bauprozesse über das virtuelle Bauamt vorgeschrieben. Rechtsgrundlage ist dabei § 3 Abs. 2 Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO). Seit dem 01.10.2024 ist daher die Einreichung von Bauanträgen in Papierform oder über das Portal ServiceBW unzulässig.
Unser Portal
- Digitale Baugenehmigung Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald:
https://bw.digitalebaugenehmigung.de/lk-breisgau-hochschwarzwald
Direkt zu den verfügbare Leistungen:
- Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
- Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen beantragen
- Ausnahme von der Veränderungssperre beantragen
- Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO BW
- Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO BW beantragen
- Bauvoranfrage nach § 57 LBO BW beantragen
- Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
- Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
- Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO BW beantragen
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach §52 LBO
- Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO beantragen
- Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO BW beantragen
- Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO beantragen

