Afrikanischen Schweinepest: tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung der Ausbreitung im Landkreis sind ab dem 25. August 2022 aufgehoben

Nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest, kurz ASP, bei gehaltenen Schweinen in Forchheim im Landkreis Emmendingen sind die amtlichen Maßnahmen in den Sperrzonen erfolgreich abgeschlossen. Alle eingeleiteten Untersuchungen bei Haus- und Wildschweinen verliefen negativ und auch bei einer groß angelegten Suche mit Hunden nach verendeten Wildschweinen in der Schutzzone konnten keine infizierten Tiere gefunden werden.

Im Zuge dessen können nun auch alle Maßnahmen in der gesamten Überwachungszone des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald aufgehoben werden. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald tritt am 25. August in Kraft.
 
Der Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle des Landratsamtes weist aber darauf hin, dass die Gefahr einer Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest weiterhin groß ist. Die ASP ist für den Menschen ungefährlich, für Haus- und Wildschweine jedoch höchst ansteckend und in der Regel tödlich.

Folgende Hinweise sind weiterhin zu beachten:

  • Die schweinehaltenden Betriebe werden zur vorbeugenden Bekämpfung der Afrikanischen Schweinpest gebeten, die Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt weiterhin aufrechtzuerhalten.
  • Die Jägerschaft wird weiterhin um ein verstärktes freiwilliges Monitoring bei erlegtem Schwarzwild gebeten. Hinsichtlich krank erlegtem oder tot aufgefundenem Schwarzwild bitten wir weiterhin um erhöhte Aufmerksamkeit und Beprobung als Indikatortiere.
  • Die gesamte Bevölkerung wird um Mithilfe gebeten. Rohe Wurstwaren mit Schweinefleisch (Salami, Rohschinken, luftgetrocknete Wurstwaren), die nicht mehr verzehrt werden, müssen so entsorgt werden, dass Wildtiere nicht mit ihnen in Kontakt kommen können (Müllbehälter mit verschlossenem Deckel). Dies gilt es insbesondere beim Rückreiseverkehr aus ASP-Ausbruchsgebieten (z. B. Italien, baltische Staaten, Polen, Rumänien, Bulgarien) zu beachten.

Allgemeinverfügung