Erklärung zur Barrierefreiheit unserer Internetseite

Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.breisgau-hochschwarzwald.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unsere Internetseite ist zum heutigen Zeitpunkt teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Es wird angestrebt, die gesetzlichen Anforderungen zeitnah zu erfüllen.
Inhalte in leichter Sprache und in Form eines Gebärdensprachvideos werden noch erarbeitet und dann veröffentlicht.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte:

  • Formulare
  • Broschüren
  • Inhalte, die durch Dritte bereitgestellt werden
  • PDF-Dateien
  • einzelne Seiten in unserem Angebot, die noch überarbeitet werden

sind aus den folgenden Gründen teilweise nicht barrierefrei: derzeit nicht leistbarer Mehraufwand.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit​

Diese Erklärung wurde am 12.08.2020 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbsteinschätzung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 27.01.2022 überprüft.
 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben​

Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse online-redaktion@lkbh.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Problembeschreibung und den Link zur betroffenen Seite.

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Pressestelle des Landratsamtes wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
 
Falls der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Zum Internetauftritt der Landesbehindertenbeauftragten
 
Die Beauftrage des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald können Sie wie folgt erreichen:

Julia Tamm
Kommunale Behindertenbeauftragte
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Stadtstraße 2
79104 Freiburg im Breisgau
Telefon 0761 2187-2040
E-Mail julia.tamm@lkbh.de
Internet www.lkbh.de/behindertenbeauftragte


Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.