Vorstand für Flurneuordnung Buggingen-Rheintal (DB) gewählt

von rechts: die Vorstände Johannes Supenkämper, Eduard Feuerstein, Helmut Noll, Michael Eckerlin, Gerhard Klein, Adrian Schlenker, Konrad Ehrler, Thomas Dreyer, Thomas Scheulin, Edgar Faller (Fachbereichsleiter Flurneuordnung), Theresa Möhnle (Projektleiterin); es fehlt Max Walz.

Der viergleisige Ausbau der Rheintalbahn zerschneidet bewirtschaftete Grundstücke und Wirtschaftswege und benötigt mit seinen Ausgleichsmaßnahmen landwirtschaftliche Fläche. Die Teilnehmergemeinschaft des Flurneuordnungsverfahrens Buggingen-Rheintal (DB) hat auf Einladung der unteren Flurbereinigungsbehörde des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwaldes in der Winzerhalle in Seefelden ihren Vorstand gewählt. Nach der Anordnung des Flurneuordnungsverfahrens im August 2022 ein bedeutender Schritt. Es wurden insgesamt fünf ordentliche Vorstände und fünf Stellvertreter gewählt, die die Interessen der Teilnehmergemeinschaft in dem Flurneuordnungsverfahren vertreten werden.

Gewählt sind je zwei Vorstandsmitglieder beziehungsweise Stellvertreter für die Gemeinde Buggingen und die Stadt Heitersheim. Zusätzlich vertreten ein Mitglied des Vorstandes beziehungsweise ein Stellvertreter die Nichtbeteiligten. Der Vorstandsvorsitzende steht dann in der nächsten Vorstandssitzung zur Wahl.
 
Der ehrenamtlich tätige Vorstand vertritt die Anliegen und Bedürfnisse der Teilnehmergemeinschaft. In Zusammenarbeit mit der unteren Flurbereinigungsbehörde wird er aktiv bei einzelnen Verfahrensschritten mitwirken und mitsprechen, Beschlüsse fassen und somit zur Gestaltung des Verfahrensgebietes maßgeblich beitragen. 
 
Im Flurneuordnungsverfahren werden aktuell durch die untere Flurbereinigungsbehörde die Beteiligten ermittelt und die Vorbereitungen zu einem Feldvergleich der derzeitigen Nutzfläche getroffen. Der Grundstücksverkehr innerhalb des Flurneuordnungsverfahrens ist nicht eingeschränkt. Es können weiterhin Grundstücke verkauft oder gekauft werden. Auch Landabfindungsverzichte oder freiwillige Landtausche, welche die untere Flurbereinigungsbehörde durchführt, sind auf Antrag möglich.

  

DB-Flurbereinigungen im Rheintal