Einschulungsuntersuchung

Untersuchung im Kindergartenjahr 2022/23
Die Einschulungsuntersuchung (ESU) ist ein wichtiger Baustein im Übergang vom Kindergarten zur Schule. Im Kindergartenjahr 2022/2023 werden die Kinder regulär untersucht, die vom 01.07.2017 bis einschließlich 30.06.2018 geboren sind.
Eine Nachholung der ESU von nicht untersuchten Kindern aus dem vorherigen Jahrgang kann nur in begründeten Einzelfällen erfolgen (offene Fragen zu einem möglichen Förderbedarf).
Zusätzlich empfehlen wir für alle Kinder dringend das Wahrnehmen der vorgesehenen Kinder-Früherkennungsuntersuchungen (U8, U9) beim Kinder- und Jugendarzt/-ärztin.
Zusammen mit Eltern, Kindergarten und der Grundschule soll das Kind mit der Einschulungsuntersuchung auf einen guten Schulstart vorbereitet werden.
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald - hier auch zuständig für das Gebiet der Stadt Freiburg - hat die Aufgabe, die schulrelevanten Basisfertigkeiten des Kindes wie Sehen, Hören, Sprechen und Feinmotorik zu untersuchen und bei Bedarf eine Förderung oder eine weitere Abklärung und ggf. Behandlung zu empfehlen.
In Baden-Württemberg wird die Einschulungsuntersuchung in zwei Schritten durchgeführt:
Im vorletzten Kindergartenjahr erfolgt in der Regel im Kindergarten eine erste Basisuntersuchung und bei Bedarf eine ärztliche Nachuntersuchung. Dadurch bleibt genügend Zeit für eventuell benötigte Förderungen oder Therapien. Etwa ein halbes Jahr vor der Einschulung findet dann gegebenenfalls eine zweite Untersuchung statt.
Die Teilnahme an dieser Untersuchung ist für alle eingeladenen Kinder verpflichtend (§ 91 Schulgesetz Baden-Württemberg).
Informationen und Unterlagen
- Informationen zur Einschulungsuntersuchung (195 KB)
- Beobachtungsbogen für Schritt 1 (406 KB)
- Beobachtungsbogen für Schritt 2 (249 KB)
- Elternfragebogen (542 KB)
- Einwilligungserklärung (28 KB)
- Informationen zum Datenschutz bei der Einschulungsuntersuchung (88 KB)
- Muster-Einladung zur Einschulungsuntersuchung (277 KB)
- Zuständiger Fachbereich: Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
- Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg:
Informationen zum Konzept, zur Verordnung und den Verwaltungsvorschriften der Einschulungsuntersuchung
Informationen zur Einschulungsuntersuchung in anderen Sprachen